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23.03.2024 | Ausschreibungen, Beschaffungspraxis, Nutzfahrzeuge - Elektro-Mobilität

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Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz / VKU: Richtung stimmt, die Förderung noch nicht

Die Novellierungen bringen uns einen Schritt weiter in Richtung Klimaschutz. Kommunale Unternehmen sind mit ihren Nutzfahrzeugen tagtäglich auf den Straßen präsent und dienen nicht zuletzt als Vorbild für die Verkehrswende. Das gilt insbesondere im Hinblick auf das große Potenzial der Nutzfahrzeuge, die für die Abfallsammlung und Stadtreinigung eingesetzt werden.

Deren Umrüstung auf alternative Antriebe ist aber nur machbar, wenn es eine ausreichende Förderung schwerer Nutzfahrzeuge und der entsprechender Tank- und Ladeinfrastruktur gibt, zumal die Entwicklungen dieser Arbeitsmaschinen mitten im Fluss ist. 2024 und 2025 sind entscheidend für die Umstellung der Fuhrparks und den Markthochlauf. Ergänzend zu den 1,92 Milliarden Euro, die im Klima-und-Transformationsfonds für Tank- und  Ladeinfrastruktur enthalten sind, brauchen wir mindestens eine weitere Milliarde für die Förderung von Nutzfahrzeugen. 

Hintergrund:

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz setzt die Vorgaben der EU-Clean Vehicles Directive um. Das Gesetz legt verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge wie Abfallsammelfahrzeuge fest, die bei der öffentlichen Auftragsvergabe für die Beschaffung vorgegeben werden.