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26.09.2017 | Gesundheitswesen und Hygiene

Scharf: Lebensmittelüberwachung für die Zukunft kommt

Die neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nimmt ihre Arbeit auf. Ab 2018 überwacht sie bayernweit rund 800 komplexe Betriebe. Schon jetzt beziehen die Mitarbeiter ihre neuen Arbeitsplätze in Kulmbach und Oberding (Landkreis Erding). Dazu betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München:

"Die Lebensmittelüberwachung für die Zukunft kommt. Das ist ein echter Quantensprung für ein gutes und sicheres Leben in unserem Land. Interdisziplinäre Kontrollteams mit hohem Spezialisierungsgrad sorgen künftig für eine Kontrolle auf Augenhöhe. Durch die Reform werden die Kreisverwaltungsbehörden spürbar entlastet. Die neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen steht in den Startlöchern. Am 2. Oktober beziehen rund 60 Mitarbeiter Büros in Kulmbach und im Oberdinger Ortsteil Schwaig. Die Umzugskartons sind schon gepackt. Die Mitarbeiter bereiten sich in den kommenden Wochen auf den Start der Kontrollen vor. Es ist wichtig, dass das bereits frühzeitig geschieht. Am 1. Januar 2018 werden die Kontrollen starten. Das soll nahtlos klappen." 

Die neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wird ab 1. Januar 2018 von den Landratsämtern und den elf kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die Überwachung komplexer Betriebe inklusive Vollzug übernehmen. 70 neue Stellen und rund 4,1 Millionen Euro sind dafür im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehen. Von diesen 70 Stellen werden ab 1. Oktober bereits mehr als 60 Stellen besetzt sein. 20 Stellen werden zusätzlich aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur neuen Behörde verlagert werden sowie drei weitere Stellen von der Grenzkontrollstelle am Flughafen. Der Hauptsitz mit rund 40 Mitarbeitern wird in Kulmbach sein und die Betriebe in den fränkischen Regierungsbezirken sowie der Oberpfalz abdecken. Oberding im Landkreis Erding wird übergangsweise zweiter Dienstsitz für die südlichen drei Regierungsbezirke sowie die Grenzkontrollstelle am Flughafen München. Sobald eine geeignete Immobilie gefunden ist, wird die Große Kreisstadt Erding Sitz der neuen Behörde. Betriebe, die in die Zuständigkeit der neuen Behörde fallen, werden bis Mitte November darüber informiert. Die Änderung der Behördenzuständigkeit ab 2018 hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Vorschriften, die der Betriebsinhaber einzuhalten hat. Die Kontrollen erfolgen wie bisher grundsätzlich unangemeldet. 

In die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde fallen einerseits überregional tätige Betriebe, die Lebensmittel herstellen und hierfür einer Zulassung bedürfen, beispielsweise große Schlacht- oder Fleischzerlegungsbetriebe und Molkereien. Andererseits sind überregional tätige Betriebe erfasst, die bestimmte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, etwa Großbäckereien, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Mälzereien oder Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln. Und auch alle Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen werden der neuen Kontrollbehörde unterstellt. Damit bleiben die Kreisverwaltungsbehörden für die ganz überwiegende Zahl der Betriebe zuständig, darunter lokal und regional tätige Metzgereien oder Hofläden.