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11.10.2017 | Gebäude und Grundstücke, Stadtplanung

So werden aus Industriebrachen Produktionsstätten für Kreative

Eine neue Veröffentlichung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt, wie brachliegende Industrieareale so hergerichtet werden können, dass sie die Kreativwirtschaft nutzen und beleben kann. Dokumentiert werden 42 Fallbeispiele für die Umnutzung von Industriebrachen.

Die Handlungsempfehlungen der Praxishilfe konzentrieren sich sowohl auf bautechnische Aspekte als auch auf Fragen der Wirtschaftlichkeit und rechtlicher Rahmenbedingungen. Die Veröffentlichung richtet sich vor allem an Architekten, Planer, Fachleute in Kommunalverwaltungen sowie Grundstückseigentümer.  

Hervorgegangen ist die Praxishilfe aus einem Forschungsprojekt, das bundesweit kreative Produktionsstätten in den Blick nahm und Transformationen der alten Industriekultur untersuchte. Den Forschenden um die Leipziger Architektin Jana Reichenbach-Behnisch gelang es, den Wandel der Arbeits- und Lebenswelten und den Umgang von Bestandsgroßbauten herauszuarbeiten. Die Beispielsammlung bietet einen Ideenfundus, wie die Kreativwirtschaft einstmals industrielle Großbauten neu nutzen kann, ohne dass das Erbe der Industriekultur verloren geht.  

Die Forschungsarbeit mit dem Titel „Bauteilkatalog – Niedrigschwellige Instandsetzung brachliegender Industrieareale für die Kreativwirtschaft“ erscheint in der BBSR-Reihe „Zukunft Bauen: Forschung für die Praxis“. Darin präsentiert das Bundesinstitut Erkenntnisse von geförderten Projekten der Forschungsinitiative Zukunft Bau. Das BBSR setzt die Forschungsinitiative für das Bundesbauministerium um. Im Fokus stehen die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bauwesens und der Wissenszuwachs im Bereich technischer, baukultureller und organisatorischer Innovationen.  

Die Praxishilfe wird am 13.10.2017 auf dem Workshop „Niedrigschwellige Instandsetzung bundesweiter Best-Practice-Beispiele“ in Leipzig präsentiert. Interessierte können die kostenfreie Publikation beim BBSR anfordern (zb(at)bbr.bund.de). Eine elektronische Version ist online abrufbar (siehe Link).