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05.10.2017 | Digitalisierung, E-Government

IT-Planungsrat beschließt weitere Schritte zur Beschleunigung der Digitalisierung der Verwaltung

Innenstaatssekretärin Katrin Lange: „Prozess der Digitalisierung muss beschleunigt werden – Chancen deutlich stärker als bisher nutzen“

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland kommt voran. Der IT-Planungsrat von Bund und Ländern hat auf seiner heutigen Sitzung in Potsdam dazu wesentliche Entscheidungen getroffen. Im Mittelpunkt der Herbstsitzung des IT-Planungsrats unter Vorsitz von Brandenburgs Innenstaatssekretärin Katrin Lange standen unter anderem Entscheidungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, zum gemeinsam von Bund und Ländern aufzubauenden Portalverbund und den notwendigen Fortschritten beim Digitalisierungsprogramm. 

Lange: „Wir haben heute wichtige Grundlagen gelegt, um die öffentliche Verwaltung in Deutschland fit zu machen für die Herausforderungen der Digitalisierung. Für mich steht fest: Dieser Prozess muss beschleunigt werden. Die Chancen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung liegen auf der Hand; sie müssen nur deutlich stärker als bisher genutzt werden. Verwaltungsdienstleistungen können auf digitalem Weg nutzerfreundlicher und schneller angeboten werden. Die Herausforderungen sind nicht gering: Wenn wir als Bund und Länder aber an einem Strang ziehen und ausreichend Ressourcen bündeln, dann können wir sie auch meistern. Davon bin ich fest überzeugt.“  

Der IT-Planungsrat hat unter anderem die Grundprinzipien der IT-Architektur des Portalverbundes beschlossen. Dieser erste wichtige Schritt ist die Grundlage für die vorgesehene Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen. Das Hauptziel ist ein bürger- und unternehmenszentrierter Verwaltungszugang über einen gemeinsamen Portalverbund, der den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und zugleich sicher gestaltet. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen binnen fünf Jahren alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital verfügbar zu machen und diese Portale zu einem einheitlichen Verbund zu verknüpfen. 

Der IT-Planungsrat soll zugleich gestärkt werden und einen leistungsfähigen operativen Unterbau, die sogenannte "Föderale IT-Kooperation" (FITKO), erhalten. Diese Entscheidung des Chefs des Bundeskanzleramts sowie der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder begrüßte der IT-Planungsrat in seiner Sitzung ausdrücklich. Jetzt können alle notwendigen Schritte eingeleitet werden, um die erforderliche Anpassung des IT-Staatsvertrags von Bund und Ländern in die Wege zu leiten und die digitalen Herausforderungen und Ziele des E-Governments effizient bewältigen und umsetzen zu können. 

Lange: „Durch die in diesem Zuge geplante Anstalt des öffentlichen Rechts erhält die Digitalisierung der Verwaltung einen starken Schub. Die neue Einrichtung mit Sitz in Frankfurt/Main bündelt zukünftig Kompetenzen und Ressourcen. Als Vorsitzende des IT-Planungsrats war es mir ein wichtiges Anliegen, das Thema anzupacken und politisch voranzutreiben, um es erfolgreich abzuschließen. Das ist jetzt gelungen.“ 

In seiner Herbstsitzung verabschiedete der IT-Planungsrat auch mehrere neue elektronische Standards:  

„XDomea“ regelt den fach- und ebenenübergreifenden Austausch von Akten, Vorgängen und Dokumenten. Dieser Standard ist sowohl für die weitere Digitalisierung der Verwaltung als auch für die Zusammenarbeit mit Dritten erforderlich. „XDomea“ unterstützt Bürger und Unternehmen, beispielsweise bei der Akteneinsicht, sowie die Verwaltungen bei der Zusammenarbeit im Bereich Beteiligungen, Übergabe oder abschließend die Abgabe an die Archivverwaltung.  

Der Standard „XFall“ stellt sicher, dass die erfassten Daten aus verschiedenen Antragsportalen in die entsprechenden Fachverfahren der zuständigen Behörden übertragen werden. „XFall“ ist damit eine fachunabhängige, standardisierte Schnittstelle, die den einheitlichen, medienbruchfreien Zugang zu digitalen Dienstleistungen aller öffentlichen Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen im Sinne des OZG bereitstellt.  

Die Standards „XBau“ und „XPlanung“ wurden als verbindliche Anwendungen für den Austausch im besonders wichtigen Bau- und Planungsbereich beschlossen. Damit ist eine entscheidende Infrastrukturvoraussetzung geschaffen worden, um Potentiale zur Verwaltungsoptimierung im Bau- und Planungsbereich zu erschließen. „XBau“ dient dem Austausch von standardisierten digitalen Nachrichten in allen bauaufsichtlichen Verfahren, „XPlanung“ dem verlustfreien Austausch von digitalen Planwerken von der Raumordnung bis zur örtlichen Bauleitplanung. Mit beiden Datenaustauschstandards lassen sich künftig die raumbezogenen Vorschriften Deutschlands und die beantragten Vorhaben verorten. 

Als Gast war der Vorsitzende des Normenkontrollrates (NKR), Dr. Johannes Ludewig, zur Sitzung des IT-Planungsrates eingeladen. Er informierte über zentrale Punkte des NKR-Jahresberichts 2017 sowie über ein Gutachten zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Modernisierung öffentlicher Register, das in Kürze vom NKR veröffentlicht wird. Anschließend diskutierte er mit den Mitgliedern über den Abbau von Hindernissen für die Digitalisierung der Verwaltung. Im Kern ging es um die Frage, wie kluge Verknüpfungen und die Qualitätssteigerung vorhandener Informationen bei Bund, Ländern und Kommunen dabei helfen können, Behördenkontakte für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu vereinfachen.