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10.11.2017 | Energie

Umweltbundesamt sieht gestiegene Klimaschutzwirkung bei geothermischer Wärmeerzeugung

Im Oktober hat das Umweltbundesamt (UBA) die Studie „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger neu aufgelegt. Darin korrigiert das UBA die Werte zu den vermiedenen CO2-Emissionen durch die bereitgestellte Erdwärme nach oben.

Zudem sind nun die Werte für oberflächennahe Geothermieanlagen getrennt von Luft-Wärmepumpen ausgewiesen. Der Bundesverband Geothermie fordert, dass diese Klimaschutzwirkung auch bei der Genehmigung von Geothermieanlagen anerkannt und ihre Umsetzung erleichtert wird.  

Sowohl die CO2-Einsparung von tiefengeothermischen Anlagen als auch von oberflächennahen Geothermieanlagen werden nun vom Umweltbundesamt um 20 Prozent höher ausgewiesen. Geothermieanlagen bis 400 Meter Tiefe sparen nach den Berechnungen des Umweltbundesamtes 108,55 Gramm CO2 pro Kilowattstunde gegenüber einer fossilen Öl- oder Gas-Heizung ein. Tiefengeothermische Anlagen entlasten das Klima um 326,87 Gramm pro Kilowattstunde, da mit ihnen schmutzige Fernwärme aus Kohle und Co. ersetzt wird. 

Die UBA-Studie unterscheidet nun deutlich mehr Arten der Energiebereitstellung. Im Wärmebereich sind es nun 61 statt zuvor 18. Dies kommt auch der Geothermie zu Gute. Wurde der Beitrag der Oberflächennahen Geothermie früher mit anderen Technologien mit Wärmepumpen zusammengefasst, wird er nun getrennt ausgewiesen. Auch dadurch fällt der Wert für die spezifische Emissionsvermeidung für die effizienteren Erdwärmeheizungen nun höher aus. Nicht eingerechnet ist derzeit jedoch noch die CO2-Vermeidung bei der Wärmepumpen-Antriebsenergie Strom oder der ausschließliche Einsatz von Ökostrom. Mit einem zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Stromtechnologien ist daher eine weiter steigende Klimaschutzwirkung von oberflächennahen Erdwärmeheizungen zu erwarten. 

Der Bundesverband Geothermie freut sich über diese neuen Erkenntnisse und fordert: „Geothermieanlagen können einen großen Beitrag dabei leisten, bis 2050 die gewünschten 80 bis 95 Prozent CO2 einzusparen. Dazu muss der Klimaschutzbeitrag aber auch von den Genehmigungsbehörden und der Politik anerkannt werden. Die Blockade durch das Standortauswahlgesetz sollte schnell aufgehoben werden und zudem der Wärmepumpenstrom deutlich entlastet werden. Es kann nicht sein, dass der Staat den Einsatz von Erdwärmeheizungen zu 50 bis 70 Prozent mit Steuern und Abgaben belastet, wenn es bei den Umweltsündern Öl und Gas gerade einmal 20 bis 30 Prozent sind“, sagt Dr. Erwin Knapek, Präsident des Bundesverbandes Geothermie.  

Die vollständige Studie finden Sie online (siehe Link).