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01.11.2017 | Winterdienst

So funktioniert der Winterdienst

Bei Schnee- und Eisglätte sorgt der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg (SRH) dafür, dass verkehrswichtige Fahrbahnen (3.290 Kilometer) sowie wichtige Rad- und Fußwege ohne Anlieger (655 Kilometer) geräumt und gestreut werden. Für den Winterdienst auf Gehwegen mit Anliegern sind überall in Hamburg die Eigentümer der an diese Gehwege angrenzenden bebauten Grundstücke verantwortlich.

Das Radwegenetz, das die SRH in diesem Winter sichert, ist rund 240 Kilometer lang: Das sind 20 Kilometer mehr als in der vergangenen Saison (220 Kilometer). Zusammen mit den rund 100 Kilometern Radfahrstreifen, die im Mitnahmeeffekt beim Winterdienst auf Fahrbahnen gestreut werden, sichert die SRH in dieser Saison ein Radwegenetz von 340 Kilometer. Auf 40 Kilometer Radwegen in Harburg und Bergedorf testet die SRH Blähton als umweltverträglichen Streustoff, denn auf Geh- und Radwegen ist nach dem Hamburgischen Wegegesetz der Gebrauch von Tausalz oder tausalzhaltigen Mitteln untersagt. Der Einsatz von Tausalz ist nur auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen erlaubt. Bei einem Großeinsatz der SRH im gesamten Stadtgebiet sind bis zu 900 Einsatzkräfte in 350 Fahrzeugen im Winterdienst unterwegs.

Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) übernimmt neben der Sicherung von knapp 3.290 Kilometer Streustrecke auf verkehrswichtigen Fahrbahnen zusätzlich die Sicherung von rund 655 Kilometer auf verkehrswichtigen Gehwegen ohne Anlieger. Das sind beispielsweise Gehwege auf Brücken, verkehrswichtige ausgewählte Gehwege an Wasserläufen, an land- und forstwirtschaftlichen Flächen, an und in Grünanlagen oder Gehwegverbindungen zu Haltestellen von U- und S-Bahn und HVV-Bussen, außerdem 4.030 Bushaltestellen (rund 100 km) und 240 Streukilometer auf einem ausgewählten Netz von Radwegen und Radfahrstreifen. Auch das zentrale Beschwerdemanagement für den Winterdienst liegt in den Händen der Stadtreinigung Hamburg: Wege und Flächen, auf denen die Winterdienstpflicht nur ungenügend oder gar nicht wahrgenommen wurde, können die Hamburgerinnen und Hamburger der SRH telefonisch unter der Winterdienst-Hotline Tel. 25 76 13 13 melden. Je nach Zuständigkeit informiert die Hotline die verantwortliche interne Betriebseinheit oder das für die Wegeaufsicht zu-ständige Bezirksamt.

Einsatzzentrale: Rund um die Uhr besetzt

Die Einsatzzentrale des Winterdienstes der Stadtreinigung Hamburg ist vom 1.11.17 bis zum 31. März 2018 rund um die Uhr besetzt. Von hier aus hält die SRH Kontakt mit Polizei und HVV, überwacht das Wettergeschehen und koordiniert die Streueinsätze.

Rufbereitschaften: Schon mittags an die kommende Nacht denken

Auf Grundlage der Vorhersagen der Wetterdienste, der Daten der eigenen neun Glättemeldeanlagen und der eigenen „Streckenprognosekarte“ für die Voraussagen zu Fahrbahntemperatur und Fahrbahnzustand wichtiger Hamburger Straßen gibt die SRH mittags eine Rufbereitschaft für die Einsatzkräfte heraus. Diese sind dann innerhalb der Rufbereitschaftszeiten per Handy oder „Pieper“ zu jeder Zeit erreichbar.

Sofortruf-Fahrer für gefährlich glatte Stellen

Zwölf sogenannte „Sofortruf“-Fahrer sichern bei Bedarf örtlich glatte Stellen auf Fahr-bahnen, die die Polizei oder der HVV der SRH-Winterdienstzentrale meldet. Hinzu kommen die sechs „Sofortruf“-Fahrer, die sich um die Meldungen glatter Stellen auf Gehwegen ohne Anlieger, Bushaltestellen und Radwegen kümmern.

Fahrbahnen: Sichere Fahrt auf rund 3.290 Kilometern

Wird es stadtteil- oder hamburgweit glatt, sichern rund 100 Einsatzkräfte mit ebenso vielen Fahrzeugen zunächst wichtige Hauptverkehrsstraßen, Strecken mit Buslinien-verkehr (2.650 Kilometer) und 1.500 Busbuchten. Danach werden die Verbindungsstrecken zwischen diesen Straßen gesichert (rund 640 km). Bei Glatteis und überfrorener Nässe wird Feuchtsalz gestreut. Wird es kurz vor oder während der Hauptverkehrszeit glatt, streut die SRH zunächst eine Auswahl der wichtigsten Straßen und danach die übrigen im Streuverzeichnis aufgeführten Fahrbahnen. Ein Streudurchgang dauert mindestens dreieinhalb Stunden, ist aber abhängig von Witterung und Verkehr, sodass von Einsatzbeginn normalerweise fünf Stunden vergehen, bis auch die letzte Fahrbahn des Streuplans gesichert ist.

 „Zebrastreifen“ und Co: Knapp 8.300 Überwege vom Eis befreien

Gut 400 zusätzliche Einsatzkräfte beseitigen mit rund 100 Fahrzeugen Eis und Schnee auf 8.300 Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“, unmittelbare Umgebung mit Mittelinseln) manuell mit Schneeschiebern und mit einem Kies-Salz-Gemisch.

1.000 Kilometer verkehrswichtige Radwege und Gehwegstrecken ohne Anlieger

Die SRH sichert zudem Zusatzstrecken ohne Anlieger mit feinkörnigem Kies. Bei den Gehwegstrecken (rund 655 km) handelt es sich z. B. um Gehwege auf Brücken, wichtige ausgewählte Gehwege an Wasserläufen, an land- und forstwirtschaftlichen Flächen, an und in Grünanlagen und Gehwegverbindungen zu Haltestellen von Bus und Bahn. Hinzu kommen 4.030 Bushaltestellen (rund 100 km) sowie 220 Streukilometer auf einem ausgewählten Netz von Radwegen. 150 Fahrzeuge und 400 Einsatzkräfte bearbeiten die Zusatzstrecken. Der Winterdienst erfolgt hier in der Regel maschinell, der Winterdienst an Bushaltestellen ist personalintensiv und vergleichbar mit dem Winterdienst auf Überwegen, wo mit einem Eimer und Schaufel manuell gestreut und Schnee manuell geschoben wird. Um lange Regiewege zu sparen, hat die SRH rund 50 mobile Silos für Kies im Hamburger Stadtgebiet aufgestellt.

Salzhallen

Die zentrale Salzhalle bietet Platz für bis zu 10.000 Tonnen Streusalz. Zusammen mit dem Salz in 14 Silos und in sechs kleineren Lagerhallen kann die SRH rund 17.000 Tonnen Streusalz bevorraten.

Gehwege mit Anliegern: Winterdienst durch Anlieger

Schnee und Eis auf Gehwegen müssen in Hamburg die Anlieger entfernen. Das gilt ausnahmslos und überall in Hamburg von der kleinen Wohnstraße bis zur Fußgängerzone. Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt, Glätte unmittelbar nach Eintritt abgestreut werden (mindestens 1 m breit, bei starkem Fußgängerverkehr z. B. in Fußgängerzonen ggf. mehr, bei Eckgrundstücken bis zur Bordstein-kante). Auf Gehwegen dürfen keine Tausalze (z. B. Streusalz aus dem Baumarkt) verwendet werden. Auf Gehwegen dürfen Anlieger nur abstumpfende Stoffe (z.B. feinkörnige Kies, Sand, Splitt, Blähton) streuen. Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20 Uhr hat der Anlieger für seinen „Winterdienst“ auf dem Gehweg Zeit bis morgens 8.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr. Die Bezirksämter überwachen die Räum- und Streupflicht der Anlieger auf Gehwegen. Über die Pflichten der Anlieger informiert die Behörde für Umwelt und Energie online (siehe Link). Dort gibt es auch ein Informationsblatt zum Herunterladen.

Autobahnen und einige Bundesstraßen

Auf den Autobahnen des Hamburger Stadtgebietes, auf der Wilhelmsburger Reichsstraße, der Bergedorfer Straße und den Flughafenzubringern sind die Hamburger Autobahnmeistereien für den Winterdienst verantwortlich.

Fahrbahnen in Nebenstraßen

Einen Winterdienst auf den Fahrbahnen in Nebenstraßen leistet die SRH im Regelfall nicht. Nur in Ausnahmefällen und nur auf Meldung von Polizei, Feuerwehr und Verkehrsunternehmen streut eine Task Force der SRH zur Gefahrenabwehr auch hier. Ähnlich wie in anderen Großstädten wie Berlin konzentriert sich die SRH bei der Sicherung von Fahrbahnen auf Hauptverkehrsstraßen und wichtige Verbindungsstraßen. Grund dafür sind die hohen Kosten und die fehlenden überzeugenden technischen Lösungen für einen Einsatz in den oft engen Nebenstraßen.
Tagesaktuelle Informationen zum Winterdienst, ein Wetterradar sowie die Einsatzplanung des Winterdienstes gibt es online auf der Homepage (siehe 2. Link). Dort gibt es auch das Verzeichnis aller Fahrbahnen von Straßen, die der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg bei Bedarf streut, zum Download. Aktuelle Informationen zu Einsatzbereitschaft und laufenden Streueinsätzen veröffentlicht die SRH auch über  Twitter unter #WinterdienstHH und @SRHnews.