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15.11.2017 | Gesundheitswesen und Hygiene

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG): Handlungsbedarf für Städte, Gemeinden und Kreise

Das „Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ sieht eine Anmeldepflicht vor. Prostituierte müssen sich bei den Ordnungsbehörden registrieren. Die Übergangsfrist dafür läuft Ende Dezember 2017 ab. Ab Januar 2018 besteht eine Ausweispflicht

Gemäß §4 ProstSchG sind Angaben zur Person, Anschriften, Ortsangaben zur Tätigkeit zu machen. In der Prostitution tätige Personen erhalten ein Ausweisdokument. Voraussetzung ist ferner der Nachweis einer halbjährlichen bzw. jährlichen Gesundheitsberatung.

Die EDV Ermtraud GmbH stellt eine kompakte Softwarelösung für die Aufgaben nach Prostituiertenschutzgesetz zur Verfügung, die es unter anderem ermöglicht, relevante Daten zu erfassen, das amtliche Formular zu füllen, Daten sicher zu speichern, optional die elektronische Akte zu führen und Wiedervorlagen zu überwachen.