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14.11.2017 | Moderner Staat

Bestätigung der Rechtskonformität für DATEVkommunal

Für die Bundesländer Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen kann das Softwarepaket DATEVkommunal aktuelle Testate nach OKKSA (Offener Katalog Kommunaler Softwareanforderungen) vorweisen. Sie bescheinigen den DATEV-Programmen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für kommunale Finanzsoftware bis 2020. Die Prüfung wurde von der TÜV Informationstechnik GmbH durchgeführt.

Das Resultat: DATEVkommunal erfüllt alle Anforderungen der jeweiligen regionalen Ausprägungen des OKKSA Katalogs sowie die Kriterien nach dem Katalog der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft für technikunterstützte Informationsverarbeitung im Land Brandenburg (TUIV-AG). Begutachtet wurden im einzelnen die Module für das kommunale Forderungswesen, die Mittelbewirtschaftung, die Haushaltsplanung, die Finanzrechnung und das kommunale Rechnungswesen. In den Prüfungsberichten heißt es, die Programme entsprechen allen in den jeweiligen OKKSA-Katalogen definierten anwendbaren Muss-Kriterien der fachübergreifenden wie auch der fachspezifischen Anforderungen. 

Der OKKSA-Kriterienkatalog gilt als wichtige Hilfe bei der Beschaffung neuer sowie der Beurteilung vorhandener Programme in den Verwaltungen. Entsprechende Zertifizierungen machen den Anwendern deutlich, welche Programme gesetzeskonform und praxiserprobt sind. Über die neuen beziehungsweise erneuerten OKKSA-Zertifikate hinaus verfügt DATEVkommunal auch über ein Testat der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg, das die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.