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03.05.2017 | Gebäude und Grundstücke

Normung - Aufruf zur Stellungnahme: Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen

Der Norm-Entwurf DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen — Richtlinie für die Planung“ wird öffentlich zur Diskussion gestellt. Die DIN 1998 regelte die „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen“ seit Mai 1978. Da die Anforderungen der aktuellen Bautätigkeit sich nicht mehr in dieser Regelung widerspiegelten, forderten die Anwender eine grundlegende Überarbeitung.

Anlass der Überarbeitung

In den vergangenen Jahren sind zu den etablierten Netzbetreibern zahlreiche neue hinzugekommen, wie zum Beispiel Breitbandbetreiber, private Biogasbetreiber, Bürgernetze „Internet“. Knapper und teurer werdender Baugrund führte gleichzeitig, insbesondere im ländlichen Bereich, zum Neubau von Verkehrsanlagen mit deutlich geringeren Ausbaubreiten. Gemeinsam mit dem sich geänderten normativen Umfeld, insbesondere für den Bau der öffentlichen Verkehrsflächen, wurde die Überarbeitung und Aktualisierung der Norm notwendig.

Wichtige Änderungen

Neu ist die Regelung für die Anordnung der Leitungen außerhalb der Ortsdurchfahrten. Die zunehmende Anordnung von Fahrzeugrückhaltesystemen und daraus resultierende Konflikte begründen den Regelungsbedarf.

Innerhalb der Ortsdurchfahrten ist die Festlegung einer leitungsfreien Zone an der Grundstücksgrenze neu. Diese steht für die Unterbringung von Infrastrukturelementen wie Straßenleuchten, Anschlusskästen und Ähnlichem zur Verfügung.

Dem zu erwartenden umfänglichen Ausbau der Telekommunikationsnetze wurde Rechnung getragen, indem diese Spartenzone nun direkt neben der leitungsfreien Zone zur Grundstücksgrenze platziert und gleichzeitig etwas verbreitert wurde. Geregelt wurde (Zitat): „Bei mehreren Netzbetreibern ist die Telekommunikationszone einvernehmlich zu nutzen.“ Berichtet wurde im DIN-Arbeitsausschuss von bis zu 25 Telekommunikationsanbietern in einer Straße. Die neue Regelung gibt nun den Straßenbaulastträgern die Möglichkeit, die Anordnung der Netze auf eine bestimmte Zone zu konzentrieren.

Für die Unterbringung von Leitungen und Anlagen in den geringer gewordenen Ausbaubreiten im ländlichen Bereich findet der Anwender Hilfestellung im informativen Anhang. Es wurde ein Anwendungsbeispiel „Zonenanordnung bei beengten Verhältnissen“ ergänzt. Die Regelfalldarstellung erfolgt ebenfalls im Anhang.

Unveränderter Inhalt

Dem Grundsatz: „Mit der Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ist eine gesamtwirtschaftlich und technisch günstige Lösung zu schaffen.“, folgt eine Aufzählung der zu berücksichtigenden Anforderungen.

Frist zur Stellungnahme: Mit Veröffentlichung des Norm-Entwurfs können alle zukünftigen Anwender Einwendungen und Kommentare einbringen. Das Dokument kann kostenfrei, abschnittsweise im DIN-Norm-Entwurfsportal (siehe Link) ab 5. Mai 2017 eingesehen und kommentiert werden. Dazu ist eine Registrierung des Nutzers notwendig. Suchbegriff: DIN 1998.

Für diesen Norm-Entwurf ist der Arbeitsausschuss NA 005-10-05 AA „Einordung der Versorgungsleitungen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) bei DIN zuständig.

Einsprüche können bis zum 5. Juli 2017 über das DIN-Norm-Entwurfsportal eingereicht werden.

Der Norm-Entwurf kann kostenlos, wie im Text beschrieben, eingesehen werden. 14 Seiten, Ladenpreis: 65,70 Euro.

Vertrieb:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
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