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09.05.2017 | Arbeitsschutz

Arbeitsschutz 4.0 erfordert neue Antworten

Am 5. Mai fand in Berlin der Kongress Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt statt. Anlässlich dessen stellt die Arbeitsministerin Nahles fest, dass es einen neu gestalteten Arbeitsschutz vor dem Hintergrund der Digitalisierung geben muss.

„Gerade weil es an dieser Stelle noch Forschungsbedarf hinsichtlich psychischer Faktoren gibt, benötigen Betriebe jetzt schon Handlungssicherheit. Dafür brauchen sie betriebsspezifische Lösungen, keine Anti-Stress-Verordnung. Der bereits bestehende Rechtsrahmen ist bereits gut.“ so Dr. Stephan Sandrock, Leiter des Fachbereichs für Arbeits- und Leistungsfähigkeit am Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa).

Ausrichter des Kongresses waren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellte die Ergebnisse des mehrjährigen Forschungsprojekts zum Thema vor.

Deutlich wurde, dass vor allem Gestaltungswissen hinsichtlich psychischer Faktoren auf der Arbeit fehlt. „Hier ist zum einen betriebsnahe Forschung nötig. Zum anderen brauchen Unternehmen jetzt schon Handlungssicherheit in ihrer Gefährdungsbeurteilung“ stellt Sandrock fest. „Das ifaa entwickelt dafür das bereits bestehende Kompaktverfahren für psychische Belastung weiter. Damit erhalten die Unternehmen ein praktisches Werkzeug, womit sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und für sich selbst eine passgenaue Prävention entwickeln können“ erläutert Sandrock.