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10.03.2017 | Abfallwirtschaft

Verpackungsgesetz im Bundestag - VKU lehnt Verpackungsgesetz ab

Heute befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Verpackungsgesetz. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt den Entwurf ab. „Die geplanten Änderungen würden ein System verfestigen, das keine nachhaltigen ökologischen Fortschritte gebracht hat – aber hohe Kosten und einen immensen bürokratischen Aufwand verursacht“, so VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Seit Jahren kritisiert der VKU die mangelnde ökologische Effektivität der  Verpackungsentsorgung. Kein Land in Europa produziert pro Kopf mehr Verpackungsabfälle, die Mehrwegquote ist eingebrochen und die tatsächliche Wiedereinsatzquote von aufbereiteten Kunststoffabfällen liegt nur bei etwa 20 Prozent. „Neuregelungen sind im Sinne des Umweltschutzes dringend notwendig. Doch das Verpackungsgesetz ist ein zahnloser Tiger. Substantielle ökologische Verbesserungen sind nicht zu erwarten“, so Hasenkamp. 

Ein Grund dafür ist, dass mit der Marktüberwachung zum großen Teil Vertreter der Verpackungsindustrie sowie der dualen Systeme betraut werden sollen – organisiert in einer privatrechtlichen Stiftung, der so genannten Zentralen Stelle. Hasenkamp: „Damit würde der Bock zum Gärtner gemacht: Die zu Überwachenden sollen sich selbst überwachen. Es ist schwer vorstellbar, dass die Zentrale Stelle die ökologischen Ziele der Verpackungsentsorgung so verfolgen würde wie eine unabhängige Behörde.“  

Auch lässt das Verpackungsgesetz die Kommunen bei der Aufgabe im Stich, die stoffspezifischen Trennvorgaben des Abfallrechts zu erfüllen. Weder erhalten Kommunen die Befugnis, eine einheitliche Wertstoffsammlung einzuführen, noch werden dafür Anreize geschaffen. „Für die Bürger bleibt die Trennung aufgrund des Produktbezugs – getrennt wird nach Verpackung und Nicht-Verpackung – weiter unlogisch, eine sinkende Bereitschaft zur Abfalltrennung ist zu erwarten.“ Hinzu kommt, dass eine finanzielle Beteiligung der dualen Systeme an den Kosten der Abfallberatung vor Ort nicht rechtssicher festgelegt wird.   

Der VKU kritisiert weiter, dass den Systemen ein Herausgabeanspruch auf „ihren“ Anteil des von der Kommune gesammelten Altpapiers eingeräumt wird. Das widerspricht einem Urteil des Bundesgerichtshofs, der festgestellt hatte, dass den dualen Systemen die Papierverpackungsabfälle nicht gehören. 

Hasenkamp abschließend: „Die geplanten Regelungen sind undurchsichtig und nicht geeignet, die ökologischen und organisatorischen Mängel der Verpackungsentsorgung zu beheben. Die kommunale Entsorgungswirtschaft in Deutschland fordert eine Müllentsorgung aus privaten Haushalten aus einer Hand – im Interesse von Umwelt und Bürgern.“ 

Hintergrund:

Für die Hausmüllentsorgung in Deutschland sind zwei verschiedene Verantwortungsbereiche festgelegt. Die Entsorgung von Verpackungen aus Kunststoffen, Metallen, Papier und Glas wird von den dualen Systembetreibern (ehemals Grüner Punkt) organisiert. Finanziert wird das System über Linzenzabgaben der Inverkehrbringer von Verpackungen, die diese weiter an die Verbraucher geben. Die Bürger zahlen für die Entsorgung ihres Joghurtbechers bereits an der Ladentheke. Für die Entsorgung aller übrigen Haushaltsabfällen sind die Kommunen verantwortlich, die die Entsorgung entweder über eigene Unternehmen organisieren oder private Unternehmen damit  beauftragen. Für diese Leistung zahlen die Bürger Abfallgebühren. Die Trennung der beiden Verantwortungsbereiche erfolgte 1991 aufgrund der Einführung der Verpackungsverordnung. Bis 1991 waren die Kommunen für die Entsorgung aller Abfälle zuständig.