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03.06.2017 | Allgemeine Meldungen

Bund und Länder führen Braunkohlesanierung in Ostdeutschland fort

Die Finanzierung der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland ist für die kommenden fünf Jahre gesichert. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg (Dietmar Woidke), Sachsen (Stanislaw Tillich), Sachsen-Anhalt (Reiner Haseloff) und Thüringen (Bodo Ramelow) unterzeichneten in Berlin ein entsprechendes Verwaltungsabkommen. (Foto: BMUB/Jörg Carstensen)

Die Finanzierung der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland ist für die kommenden fünf Jahre gesichert. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterzeichneten heute in Berlin ein entsprechendes Verwaltungsabkommen. Der vom Bund und den betroffenen Ländern bereitgestellte finanzielle Gesamtrahmen beträgt 1,23 Milliarden Euro. Davon entfallen 851 Millionen Euro auf den Bund.

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble: "Mit dem neuen Verwaltungsabkommen sichern wir weitere Kontinuität in der Braunkohlesanierung auch in den nächsten fünf Jahren. Damit können die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bedarfsgerecht fortgeführt werden. Die Erfolgsgeschichte Braunkohlesanierung geht weiter."

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Fortführung der Braunkohlesanierung ist ein wichtiges Signal für die ehemaligen ostdeutschen Tagebauregionen. Wir lassen die Bundesländer bei der Bewältigung der Folgen des Braunkohleabbaus nicht allein. Wir setzen auf eine gemeinsame Strukturentwicklungspolitik, die Arbeitsplätze sichert und den Regionen neue Perspektiven gibt. In den nächsten fünf Jahren werden wir die noch verbliebenen Umweltsanierungsmaßnahmen angehen. Die Lausitz, Mitteldeutschland und Thüringen werden von den Maßnahmen im Boden-, Gewässer- und Naturschutz profitieren."

Mit dem 6. Verwaltungsabkommen bekennen sich Bund und Länder zur gemeinsamen Fortführung der noch ausstehenden Aufgaben der Braunkohlesanierung. Der finanzielle Gesamtrahmen beträgt 1,23 Milliarden Euro. Davon stehen 910 Millionen Euro (inkl. Eigenanteil der LMBV in Höhe von 35,68 Millionen Euro) zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen der bundeseigenen Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zur Verfügung, welche sich Bund und Länder im Verhältnis 75 Prozent zu 25 Prozent teilen. Hinzu kommen 320 Millionen Euro für weitere Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers, welche Bund und Braunkohleländer je zur Hälfte bereitstellen. Die Braunkohleländer stellen darüber hinaus zusätzliche Mittel zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards zur Verfügung.

Für den Bund ist von besonderer Bedeutung, dass das neue Verwaltungsabkommen die grundsätzliche Regelung für ein Verfahren enthält, in dem – den Fortschritten der Sanierung entsprechend – eine zügige und abschließende Übertragung von einzelnen Projekten der LMBV auf vom Bund unabhängige Trägerstrukturen im Bereich der Länder konkretisiert wird.

Im Zuge der Braunkohlesanierung in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier sind neue Seenlandschaften mit hohem Freizeit- und Naturwert und moderne Standorte für Industrie und Gewerbe entstanden. Bund und Länder haben seit 1990 über 10 Milliarden Euro in die Braunkohlesanierung investiert.