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22.07.2017 | Gesundheitswesen und Hygiene, Krankenhaus

Bayerische Gewerbeaufsicht prüft verstärkt Krankenhäuser und Labore

Die Bayerische Gewerbeaufsicht sorgt für Sicherheit im Alltag. So wurden vor kurzem im Rahmen von Schwerpunktaktionen Krankenhäuser, Labore und größere Arztpraxen daraufhin überprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben zum sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen eingehalten werden.

Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte dazu gestern in München: "Die Bayerische Gewerbeaufsicht sorgt für die Sicherheit der Bürger. Die Menschen vertrauen darauf, dass im Krankenhaus höchste Standards für den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Stoffen eingehalten werden. Garant dafür sind die Qualifikation und das Verantwortungsbewusstsein des Personals. Die Kontrolle und Beratung durch die Bayerische Gewerbeaufsicht sind wesentliche Eckpfeiler zur Gewährleistung der Sicherheit von Umwelt und Bürgern." Die Bayerische Gewerbeaufsicht hat ein halbes Jahr lang schwerpunktmäßig Krankenhäuser, Labore, Kliniken und größere Arztpraxen auf die Einhaltung von gefahrgutrechtlichen Anforderungen überprüft. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die sichere Verpackung und ordnungsgemäße Kennzeichnung von Gefahrgütern gelegt, beispielsweise bei Desinfektions- und Reinigungsmitteln oder medizinischen Proben. 

Im Ergebnis zeigte sich, dass insbesondere bei größeren Krankenhäusern oder Universitätskliniken die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften meist unproblematisch gegeben war. Vereinzelten Aufklärungsbedarf durch die Gewerbeaufsicht gab es in kleineren und mittleren Einrichtungen. Die von der Gewerbeaufsicht festgestellten Mängel umfassten beispielsweise den Versand von Proben oder die Beschriftung von bestimmten Abfällen. In einigen Einrichtungen hat die Gewerbeaufsicht den jeweiligen Betreiber zudem dazu angehalten, den Schulungsstand des Personals im Hinblick auf Vorschriften zum Umgang mit Gefahrgut zu intensivieren. 

Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft seit 2006 regelmäßig medizinische Einrichtungen insbesondere im Hinblick auf die Hygienestandards. Gleichzeitig beraten die Beamten die Beschäftigten in den Praxen bei der Umsetzung aktueller Standards bei der hygienischen Aufbereitung. Unter anderem wird die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Krankenhäusern, ambulanten OP-Einrichtungen und Zahnarztpraxen regelmäßig kontrolliert.