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24.01.2017 | Abfallwirtschaft

VKU zum EU-Kreislaufwirtschaftspaket: Abkehr von der Deponierung hat höchste Priorität

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat heute in erster Lesung über die Legislativvorschläge der EU-Kommission zur europäischen Kreislaufwirtschaft abgestimmt. Dazu der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und Vizepräsident des europäischen Dachverbandes der kommunalen Entsorgungswirtschaft (Municipal Waste Europe), Patrick Hasenkamp:

(Foto: VKU)

„Die Kreislaufwirtschaft in Europa kann mehr zum Klima- und Ressourcenschutz beitragen. Es ist gut, dass sich die Europäische Union der Novellierung der europäischen Rahmenvorgaben annimmt. Unter den vielen wichtigen Themen sollte die Abkehr von der Deponierung für organische und biologisch abbaubare Abfälle ganz oben auf der Agenda stehen.“  

Die Deponierung unbehandelter Abfälle, und insbesondere biologisch abbaubarer Abfälle, ist in vielen Ländern Europas heute noch gängige Praxis. Dadurch entstehen klimaschädliche Emissionen und schwer beherrschbare Altlasten, die auf lange Sicht unkalkulierbare finanzielle und ökonomische Risiken mit sich bringen. Außerdem werden der Kreislaufwirtschaft damit große Mengen von potenziell recyclingfähigen Stoffen entzogen. Der VKU hat sich im Vorfeld für eine zeitnahe Beschränkung der Deponierung biologisch abbaubarer Abfälle sowie sämtlicher hochwertig stofflich oder thermisch verwertbarer Abfälle bis zum Jahr 2030 auf zehn Prozent aller Siedlungsabfälle eingesetzt. Hasenkamp: „Wir begrüßen daher das Votum des Umweltausschusses, sich für Vorgaben für die Begrenzung der Deponierung auszusprechen.“ 

Darüber hinaus begrüßt der VKU, dass ein einheitliches Verfahren für die Ermittlung von Recyclingquoten geschaffen werden soll und damit die Recyclingerfolge realitätsnäher abgebildet werden können. „Bisher sind die Berechnungsmethoden und Definitionen so unterschiedlich, dass valide Aussagen zu vergleichbaren Recyclingquoten kaum möglich sind. Nur wenn wir die Zahlen kennen, wissen wir, ob wir Fortschritte im Recycling machen“, so Hasenkamp.  

Pläne der EU-Kommission, ein Mengenkriterium für Siedlungsabfälle einzuführen, lehnt der Verband hingegen ab. Hasenkamp: „Ein solches Kriterium brächte erhebliche Unsicherheiten bei der Festlegung der Sammelzuständigkeiten in den Mitgliedstaaten und einen gesteigerten bürokratischen Aufwand mit sich, ohne dabei jedoch einen ersichtlichen Mehrwert etwa für die Lenkung von Stoffströmen zu bieten. Vor allem aber würden dadurch Teilmengen der Abfälle von den neuen Vorgaben zu den Recyclingquoten freigestellt werden, sodass die Gesamtrecyclingleistung der europäischen Abfallwirtschaft deutlich reduziert würde. Wir begrüßen ausdrücklich das Votum des Umweltausschusses, das Mengenkriterium aus der Definition zu streichen“.  

Da das Entwicklungsgefälle der EU-Mitgliedstaaten nach wie vor sehr groß ist, hat der VKU die Einrichtung und Förderung einer Wissensplattform zur europäischen Kreislaufwirtschaft angeregt, die den Austausch von Best-Practice-Beispielen zwischen allen Mitgliedstaaten, besonders auf regionaler und lokaler Ebene, vereinfachen soll. „Die Erfahrung zeigt, dass europaweite Vorgaben allein nicht ausreichen, Entwicklungen anzustoßen. Damit wir die Ziele erreichen, benötigen wir einen intensiveren Austausch von Know-how. Wir begrüßen daher sehr, dass diese Idee auch Eingang in die heutige Abstimmung gefunden hat“, so Hasenkamp. 

Mit der heutigen Abstimmung hat der Umweltausschuss des EU-Parlaments weitere wesentliche Weichenstellungen auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft gestellt. Es ist nun am Ministerrat, seine Position in erster Lesung festzulegen.