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20.02.2017 | Sicherheit

Ka­bi­nett be­schließt Flug­gast­da­ten­ge­setz

Die Bundesregierung hat am 15.02.17 den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 beschlossen.

(Foto: Bundespolizei/Alexandra Stolze)

Der Gesetzentwurf (siehe Link)  ermöglicht die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Hierdurch wird der bereits bestehende europaweite Austausch von Erkenntnissen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch ein neues Instrument ergänzt. Zukünftig können die Fluggastdaten von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überprüft und unter engen Voraussetzungen ausgetauscht werden.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:
"Terroristen und Schwerkriminelle machen nicht vor Grenzen halt. Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet. Und wir müssen gegebenenfalls auch rückblickend nachvollziehen können, wer wann auf dem Luftweg zu uns gekommen ist. Das Instrument der Fluggastdatenspeicherung ist ein wesentlicher Beitrag zur effektiven Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität und somit zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in Europa. Die Richtlinie wurde viel zu lange in der EU verhandelt. Jetzt haben wir im Interesse der Sicherheit bei der Umsetzung keine Zeit zu verlieren."

Die Richtlinie ist bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist nicht nur der nationale Umsetzungsrechtsakt in Kraft zu setzen, sondern es müssen zudem alle organisatorischen und technischen Maßnahmen zügig ergriffen werden, damit das Fluggastdaten-Informationssystem rechtzeitig aufgebaut und in Betrieb genommen werden kann. Mit den entsprechenden Vorarbeiten wurde bereits begonnen.