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15.12.2017 | Stadtplanung

„StadtGrün naturnah“: Neues Label für Vorreiter unter den Kommunen

„StadtGrün naturnah“ heißt das neue Label für Städte und Gemeinden, die ökologisches Grünflächenmanagement umsetzen und damit die biologische Vielfalt und ein naturnahes Lebensumfeld ihrer Bewohnerinnen und Bewohner stärken. Bis zum 31. März 2018 können sich interessierte Kommunen für das Labeling-Verfahren bewerben.

Das Label lenkt den Blick auf die positiven Effekte von Grünflächen in der Stadt. (Foto: Stadt Bad Saulgau)

In fünf Kommunen ist der einjährige Prozess bereits gestartet. Das Label ist Bestandteil des Projekts „Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig“, das im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert wird.

„Kommunen, die ökologisches Grünflächenmanagement bereits vorbildhaft umsetzen, können künftig mit dem Label, StadtGrün naturnah‘ ausgezeichnet werden. Das Label lenkt den Blick auf die vielfältigen positiven Effekte innerstädtischer Grünflächen und zeigt Handlungsspielräume zur Förderung der biologischen Vielfalt auf. Es bietet Städten und Gemeinden Anreize und Unterstüt-zung – etwa in Form einer praxisnahen Handlungsanleitung oder einer systematischen Bestand-serfassung von naturnahen öffentlichen Grünflächen. Zugleich werden die Kommunen während des Prozesses aktiv beraten, um attraktive Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zu entwickeln“, so Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz.

Das Label wird in den Stufen Gold, Silber und Bronze jeweils für drei Jahre vergeben und kann durch eine Rezertifizierung erneuert werden. Das einjährige Verfahren startet offiziell am 15. April 2018 und ist als mehrstufiger Prozess angelegt, an dem auch Akteure außerhalb der Kommunaverwaltung wie lokale Naturschutzverbände beteiligt werden. Für 15 Städte und Gemeinden besteht im Rahmen der aktuellen Ausschreibung die Möglichkeit, sich kostenfrei am Labeling-Verfahren zu beteiligen. In fünf Partnerkommunen des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ steht die Pilotphase bereits kurz vor dem Abschluss: in Frankfurt am Main, Hannover, Wernigerode, Kirchhain und Neu-Anspach.

Peter Gaffert, Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode und Vorstandsvorsitzender des Bündnisses ist begeistert: „Durch die systematische Herangehensweise des Projekts und durch das kommunikative Verfahren wird der Fokus ämter- und verwaltungs-übergreifend auf die biologische Vielfalt in Städten gelenkt. Aus den Arbeitsgruppen in den Pilotkommunen haben wir zahlreiche Impulse erhalten, wie Stadtgrün mit einfachen Mitteln gefördert werden kann. Diese Best-Practice-Lösungen wiederum können beispielgebend sein für andere Kommunen.“

Bereits kleine, kostengünstige Maßnahmen wie die Verwendung heimischer Arten oder die Reduzierung der Mahdhäufigkeit können für den Erhalt der biologischen Vielfalt Großes bewirken. Die am Labeling-Verfahren Teilnehmenden werden mit Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und während des gesamten Verfahrens beraten.

Entwickelt wurde das Label im Rahmen des Kooperationsprojektes „Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig“ des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ (Bündnis) und der Deutschen Umwelthilfe e.V. sowie unter Mitwirkung der fünf Partnerkommunen Frankfurt am Main, Hannover, Wernigerode, Kirchhain und Neu-Anspach. Das Projekt wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.

Weitere Informationen: siehe 1. Link

Informationen zum Label in einem FAQ: siehe 2. Link

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundes-programm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm: siehe 3. Link