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22.12.2017 | Gebäudemanagement, Winterdienst

Sicheres Schneeräumen auf Dachflächen

Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren Teilen standsicher sein. Ein baurechtliches Kriterium für den entsprechenden Nachweis ist die Belastung des Daches durch Schnee und Eis. Droht die zulässige Schneelast überschritten zu werden, muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen für eine sichere Schneeräumung treffen. Dabei erfordern Dachoberlichter eine besondere Aufmerksamkeit.

Wenn die zulässige Schneelast des Flachdachs erreicht ist, muss der Betreiber es zur Wahrung der Gebäudestatik räumen. (Quelle: Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR), Detmold)

Die Standsicherheit von Bauwerken und ihrer Bauteile ist entsprechend den Landesbauordnungen so nachzuweisen, dass Leben und Gesundheit der Bewohner oder Benutzer nicht gefährdet werden. Die Grundlagen für die statischen Nachweise sind in den entsprechenden Normen abgebildet. So gibt die DIN EN 1991-1-3 Eurocode 1 (Einwirkung auf Tragwerke Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten) die zulässigen Belastungen eines Flachdachs durch Eis und Schnee vor.  

Bei der Räumung besteht Absturzgefahr

In Teilen Deutschlands werden zunehmend starke Schneefälle verzeichnet, die einige Dachkonstruktionen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen. Ist die zulässige Schneelast erreicht, muss der Betreiber das Dach zur Wahrung der Gebäudestatik räumen. Dabei sollten Dacheinbauten wie in der Dachfläche verlegte Lichtplatten besonders berücksichtigt werden, da sie in der Regel nicht durchsturzsicher sind. Während Lichtkuppeln und Lichtbänder bei geringen und mittleren Schneehöhen als Gefahrenbereiche erkennbar sind, lassen sich Lichtplatten schon bei geringen Schneehöhen auf der Dachfläche nicht eindeutig lokalisieren.  

Planungshinweise zu Instandhaltungsarbeiten

Die DIN 4426 „Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen“ widmet sich in großen Teilen den Grundlagen für die Planung und Realisierung von Absturzsicherungen. Hier werden verbindliche Aussagen zur Installation von Sicherheitseinrichtungen getroffen, um die Gefahren bei Instandhaltungsarbeiten zu minimieren.   Die Risiken bei Schneeräumarbeiten sind oftmals jedoch um ein Vielfaches höher, als in der Norm abgebildet. Handlungsanweisungen für die Planung und Ausführung sicherer Schneeräumarbeiten gibt die DGUV-Information 212-002 „Schneeräumung auf Dachflächen“. Das Regelwerk definiert den Begriff „Schneemanagement“. Gemeint ist die systematische Erfassung und Bewertung sämtlicher Gefahren und Risiken, die mit starken Schneefällen verbunden sind.  

Dazu gehört auch der Absturz durch Dachkonstruktionen wie Oberlichter und Glasabdeckungen. Damit es nicht zu einem Durchsturz kommt, sollten sie mit entsprechenden Sicherungen ausgerüstet sein oder nachgerüstet werden. Nicht betretbare und nicht durchsturzsichere Oberlichter und Glasabdeckungen müssen mit dauerhaften Umwehrungen, Brüstungen oder Unterfangungen ausgestattet sein. Entsprechende Produktlösungen für Neubauten und Nachrüstungen haben die Mitgliedsunternehmen des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) im Programm.