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02.08.2017 | Abfallwirtschaft

Clearing-Verträge

Der Grüne Punkt, BellandVision und Interseroh kündigen Clearing-Verträge und ergreifen mit neuen Verträgen Initiative zur Sicherung der Produktverantwortung

Die von den dualen Systemen an ihre Clearingstelle gemeldeten Lizenzmengen für Glas, Papier, Pappe und Karton sowie für Leichtverpackungen liegen für das Jahr 2016 zum wiederholten Male und deutlicher als bislang befürchtet unter den Zahlen der DIHK-Hinterlegungsstelle

Die Differenz beläuft sich auf rund 210.000 Tonnen. Dies entspricht einem Schaden von bis zu 60 Millionen Euro. Damit hat sich bestätigt, dass einige Marktteilnehmer ihren Pflichten auch weiterhin nicht nachkommen oder gezielt Schlupflöcher nutzen. Anscheinend rechnen einzelne Systembetreiber ihre Marktanteile klein, um einen möglichst geringen Teil der Kosten für die Sammlung und Verwertung der Verpackungen tragen zu müssen. Sie melden beispielsweise duale Verpackungsmengen nicht an die Clearingstelle oder deklarieren sie um. Trotzdem kassieren sie aber Lizenzentgelte von Herstellern oder Handelsunternehmen. Durch dieses Verhalten verschaffen sie sich einen unzulässigen Kostenvorteil zu Lasten ehrlicher Wettbewerber und deren Kunden.

Dazu erklärt Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts: „Wie die jüngst bekannt gewordenen Zahlen zeigen, haben die dreisten Tricksereien einzelner dualer Systeme im Jahr 2016 erneut stattgefunden. Sowohl die Appelle aus Wirtschaft und Politik als auch die Regelungen der Länder werden hier in unverantwortlicher Weise ignoriert. Offensichtlich wird von Einzelnen der Versuch unternommen, die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes im Jahr 2019 nochmals kräftig auszunutzen. Auf dieser Basis ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Clearingstelle der dualen Systeme nicht mehr möglich.“

Der Grüne Punkt, die BellandVision GmbH und die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, die gemeinsam einen Marktanteil von knapp 65 Prozent erzielen, haben aus diesem Grund die aktuellen Verträge mit den Mitgliedern der Clearingstelle gekündigt und gemeinsam neue sichere und effizientere Clearing-Verträge erarbeitet und gezeichnet. Die ordentliche Kündigung wird zum 31.12.2017 wirksam. Die neuen Clearing-Verträge ermöglichen ab 2018 fairen Wettbewerb und regeln die notwendigen Übergänge, bis das Verpackungsgesetz in Kraft tritt und die Zentrale Stelle ihre Arbeit aufnimmt. Diese Verträge sollen sicherstellen, dass Verpackungen vollständig gemeldet und abgerechnet werden.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass einige Wenige das etablierte und auch international vorbildliche duale System beschädigen und auf Kosten der vielen seriösen Unternehmen, aber auch zu Lasten der Umwelt und der Verbraucher profitieren“, ist sich Wiener mit den Geschäftsführern der beiden anderen dualen Systeme einig.

Jedes duale System kann seine Altverträge ebenfalls noch bis 31.08.2017 kündigen und den neuen Clearingverträgen beitreten. Mit dieser Maßnahme werden Mengensicherheit, fairer Wettbewerb und der saubere Übergang in die Regelungen des Verpackungsgesetzes sichergestellt.

Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die Marktteilnehmer kontrolliert und überwacht. Experten erwarten durch die neue Rechtsgrundlage eine deutlich erhöhte Disziplin im System und eine Stärkung des Vollzuges. Die Zentrale Stelle wird bereits die Mengenmeldungen für das Jahr 2018 prüfen und bei Unregelmäßigkeiten aktiv werden.