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10.04.2017 | Beschaffungspraxis, Personalwesen

Lünendonk®-Whitepaper 2017: Zeitarbeit und externe Dienstleistungen rechtssicher beauftragen

Zum April 2017 haben sich die Regeln für die Beauftragung von externen Dienstleistungen geändert. Das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ hat weitreichende Wirkung und greift auch in die Vergabe von Projekten auf der Basis von Dienstverträgen und Werkverträgen ein.

Lünendonk®-Whitepaper 2017 (Grafik: Lünendonk & Hossenfelder)

Auftraggeber und Dienstleister stehen vor der Herausforderung, unternehmerische Flexibilität auch zukünftig gemeinsam rechtssicher zu gestalten. Welche Auswirkungen sich durch die Gesetzesänderungen ergeben, erläutert das Whitepaper von Lünendonk & Hossenfelder in Zusammenarbeit mit SAP Fieldglass, das ab sofort kostenfrei bei SAP Fieldglass heruntergeladen werden kann.

Wichtige Regelungen sind kaum umsetzbar

Die Leitthemen „18 Monate Höchstüberlassungsdauer“ und „Equal Pay nach neun Monaten“ wurden im Gesetz verankert. „Gleichzeitig wurden wichtige Regelungen im Detail nicht definiert, beispielsweise die genaue Umsetzung des Begriffs Equal Pay. Der Gesetzgeber hat insofern in manchen Teilen des Gesetzes zwar formuliert, was die Personaldienstleister und die Einsatzunternehmen zu tun haben, aber nicht wie“, erläutert Hartmut Lüerßen, Partner von Lünendonk & Hossenfelder.

„Für die Auftraggeber ergibt sich zudem das Problem, dass die Projekt- oder Abteilungsleiter in der Praxis gar nicht beurteilen können, welche Vertragsform für den Einsatz rechtlich sicher ist“, so Lüerßen weiter. „Wollen Sie einen Dienstvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung beauftragen?“ sei daher die falsche Frage. In der Praxis komme es darauf an, dieses erforderliche Fachwissen organisatorisch und prozessual abzubilden. Beispiele hierfür seien etwa leicht nachvollziehbare Fragenkataloge im Rahmen von Vorabprüfungen, die anhand der Antworten in den meisten Fällen direkt zu der erforderlichen Vertragsart führten. „Wenn diese Fragenkataloge Teil des Workflows für die Beauftragung sind und softwaregestützt ablaufen, können die Auftraggeber nicht nur mehr Transparenz in den Vergabeprozess bringen. Sie erhöhen über die gesamte Projektlaufzeit hinweg die Compliance-Fähigkeit, weil Entscheidungswege nachvollziehbar dokumentiert werden“, erläutert Lüerßen.

Weitere Themen, die im Rahmen des Whitepapers analysiert werden, betreffen unter anderem Ausnahmeregelungen zur Höchstüberlassungsdauer, Abgrenzungskriterien, Kennzeichnungspflichten oder den Wegfall der sogenannten „Fallschirmregelung“.

Das Lünendonk®-Whitepaper „Zeitarbeit und externe Dienstleistungen rechtssicher beauftragen – Folgen der Gesetzesänderung“ wurde in fachlicher Zusammenarbeit mit SAP Fieldglass durchgeführt und kann kostenlos heruntergeladen werden (siehe Link). Der Link führt auf die englische Download-Seite. Beim Klick auf „Download“ lässt sich die deutsche Fassung des Whitepapers auswählen.