Public Manager
06.09.2016 | Energie

Planungssicherheit macht den Weg für kommunale KWK-Projekte frei

EU-Kommission und Bundesregierung haben sich endlich auf die künftige Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geeinigt. Kommunen und andere Betreiber, die KWK-Anlagen und Nahwärmeprojekte umsetzen wollen, haben nun Planungssicherheit über Förderung und die Anforderungen an die Umsetzung der Projekte.

„Die zukünftige Versorgung ist kleinteiliger und dezentral, daran führt kein Weg vorbei. KWK-Anlagen betreiben bereits die viel diskutierte „Sektorenkopplung“ von Strom und Wärme. Gerade kleinere KWK-Anlagen sind also die Zukunft! Diese Anlagengröße wird leider durch das Gesetz nicht genug gefördert, die aktuelle Belastung mit der EEG-Umlage nicht ausgeglichen. Positiv ist aber, dass die Ausschreibungspflicht nur für größere Anlagen über 1 MW gilt. Damit bleibt die Umsetzung für kleinere Projekte praktikabel“, fasst der GELSENWASSER-Vorstandsvorsitzende Henning R. Deters zusammen. „Auch Modelle für Nahwärmenetze sind ein wenig attraktiver geworden, da die maximale Gesamtfördersumme pro Projekt auf 20 Mio. € verdoppelt wurde.“ 

Passgenaue Modelle für die Situation vor Ort garantieren eine optimale Versorgung und Energieeinsparung – etliche dieser Modelle hat GELSENWASSER schon mit kommunalen Partnern umgesetzt: So z. B. im Gesundheitspark Nienhausen in Gelsenkirchen, wo der Einsatz des neuen BHKW im Rahmen eines Contractings jährlich  zu hohen fünfstelligen Einsparungen bei den Energiekosten führt. Weitere Anlagen sind bereits im Klutenseebad in Lüdinghausen, im Schulzentrum und im Hallenbad in Hamminkeln, im Hallenbad in Linnich sowie im Hallenbad in Voerde-Friedrichsfeld in Betrieb. Ein Anlage in Senden mit 140 kWel-Leistung befindet sich gerade im Bau.