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21.12.2016 | Abfallwirtschaft

VKU fordert Nachbesserungen am Verpackungsgesetz

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt im Grundsatz die heutige Beschlussfassung des Bundeskabinetts über ein Verpackungsgesetz, sieht jedoch bei einigen Regelungen noch Nachbesserungsbedarf.

Dazu VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: „Die duale Verpackungsentsorgung hat bisher nur wenige ökologische Fortschritte erreicht und leidet unter vielfältigen Regelungsdefiziten. Deshalb ist der Gesetzentwurf ein notwendiger Schritt, damit die Verpackungsentsorgung weiterentwickelt und die zahlreichen Konfliktpunkte ausgeräumt werden können, die das Verhältnis zwischen Kommunen und dualen Systemen seit Jahren belasten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass den Kommunen wirksame Steuerungsrechte gegeben werden, um die Sammlung von Verpackungsabfällen im Sinne der Bürger zu gestalten. Vielfach wünschen sich die Bürger Tonnen statt Säcke oder eine häufigere Abfuhr. Solche Verbesserungen können künftig von der Kommune per Verwaltungsakt durchgesetzt werden, was bislang nicht möglich war“, so Hasenkamp. 

Der VKU bemängelt, dass die Erfassung von Glas nicht in der gleichen Qualität geregelt werden soll. Hasenkamp: „Die Kommune muss auch für Glas den Sammlungsrahmen vorgeben können. Das ist besonders dort sinnvoll, wo lärmgedämmte Behälter oder verbraucherfreundliche Unterflursysteme für einen deutlich besseren Entsorgungsstandard sorgen können.“ Auch sei nicht nachvollziehbar, warum die kommunalen Sammelvorgaben zwar für die privaten Haushalte gelten sollen, nicht jedoch für Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser, wo ebenfalls Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden. Wenn in diesen öffentlichen Einrichtungen das Entsorgungsvolumen für Verpackungsabfälle unzureichend ist, gehe dies zulasten knapper öffentlicher Kassen, da dann zusätzliche Restmülltonnen bestellt werden müssten. Dem müsse die Kommune durch die Sammelvorgaben entgegenwirken können.  

Ein zentraler Kritikpunkt ist die gemeinsame Erfassung von Verpackungspapieren mit den sonstigen Haushaltspapieren wie Zeitungen und Zeitschriften. Hasenkamp: „Wir verstehen nicht, warum der Gesetzgeber den Systemen einen Anspruch auf Herausgabe eines bestimmten Papieranteils einräumen will, obwohl die Systeme mit solchen Ansprüchen vor dem Bundesgerichtshof gescheitert sind. Die Verwertung des Altpapiers kann den Verhandlungen zwischen Kommune und Systemen überlassen werden. Hierbei die Systeme einseitig zu bevorzugen, ist ungerecht und widerspricht auch der gelebten Praxis.“ Schließlich müsse im Gesetz noch klargestellt werden, dass die lokale Abfallberatung zur Trennung der Verpackungsabfälle eine Aufgabe der Kommune und keine Aufgabe der Systeme sei.  

Der VKU wird in die nun beginnenden parlamentarischen Beratungen seine Forderungen mit Nachdruck einbringen und hofft dabei auf die Unterstützung der Abgeordneten und der Länder.