Public Manager
21.12.2016 | Verwaltungsorganisation

VKU begrüßt: EuGH-Urteil stärkt interkommunale Zusammenarbeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute bestätigt, dass die Übertragung von Aufgaben auf einen Zweckverband durch eine Kommune eine reine Organisationsentscheidung ist. Es wird keine Leistung am Markt eingekauft und deshalb muss auch kein Vergabeverfahren vorgeschaltet werden. Geklärt wird lediglich, welche Körperschaft für eine bestimmte Aufgabe verantwortlich ist.

Dazu Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Das Urteil stärkt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Es räumt den Kommunen die Kompetenz ein, ihre Aufgabenerfüllung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu organisieren und dabei auch zusammenzuarbeiten. Es ist gut, dass in dieser Frage nun Rechtssicherheit besteht.“ 

Zweckverbände sind interkommunale Zusammenschlüsse von verschiedenen Kommunen zur Erledigung gemeinsamer öffentlicher Aufgaben. Sie sind etwa mit der Entsorgung von Haushaltsabfällen, der Trinkwasserversorgung, der Behandlung von Abwasser bis hin zur Entsorgung des Klärschlamms betraut. Und immer häufiger stellen Zweckverbände sicher, dass auch der ländliche Raum mit Breitbandinfrastruktur versorgt wird.  

Die interkommunale Zusammenarbeit wird insbesondere in Gegenden wichtiger, in denen die Bevölkerungszahlen aufgrund des demografischen Wandels und Abwanderung zurückgehen. Wenn Kommunen ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge in Zweckverbänden gemeinsam organisieren, können sie Synergien schaffen und damit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich handeln. Daher schließen sich immer mehr Kommunen zu erfolgreich operierenden Zweckverbänden zusammen.