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08.08.2016 | Arbeitsschutz

Je weniger, desto besser – Arbeiten in Zwangshaltungen

Sommerzeit ist Ernte- und Reisezeit: Erdbeeren werden in gebückter Haltung gepflückt, Spargel im Knien gestochen. Schwere Koffer aus Flugzeugen geladen, Autos im Liegen oder über Kopf auf der Hebebühne gewartet – bei diesen und vielen anderen Arbeiten müssen Beschäftigte ungünstige Körperhaltungen einnehmen. Von einer Zwangshaltung spricht man, wenn man bei Tätigkeiten über längere Zeit in ungünstigen Haltungen verharren muss, die nur wenig Bewegungsspielraum lassen. Typische Zwangshaltungen sind erzwungenes Sitzen und Stehen, gebücktes Arbeiten, Hocken, Knien und Kriechen, Liegen und Arbeiten über Schulterniveau. Verspannungen, Verrenkungen, Zerrungen, Rückenschmerzen, Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen können die Folge sein. Das muss nicht sein!

(Foto: © Michael Hüter)

Stellschraube Arbeitsplatz: Analysieren, optimieren, vorbeugen

Dem Risiko, eine durch Zwangshaltungen verursachte Muskel-Skelett-Erkrankung zu erleiden, lässt sich vorbeugen. Eine wichtige Stellschraube ist die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Hier setzen die betrieblichen Arbeitsschutzexpertinnen und -experten an. Beraten und begleitet durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt, die Betriebsärztin steht für Unternehmerinnen und Unternehmer an erster Stelle die Analyse, welche und wie viele Arbeitsplätze mit erzwungenen Körperhaltungen es im Betrieb gibt. Im nächsten Schritt gilt es mögliche Alternativen zu prüfen. Zum Beispiel, ob die Tätigkeit anders ausgeführt werden kann? Ob geeignete Hilfsmittel wie beispielsweise Steh-, Hebe- oder Montagehilfen zur Verfügung stehen? Oder ob sich der Arbeitsplatz insgesamt ergonomisch besser gestalten lässt?

Bei der Gestaltungsphase können folgende Handlungsempfehlungen unterstützen:

  1. Optimieren Sie unter Beteiligung der Beschäftigten die Arbeitsorganisation: Hauptursache von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems ist der fehlende Ausgleich zwischen Be- und Entlastung. Abwechslungsreiche Tätigkeiten, in denen häufiger die Haltung gewechselt werden kann, mindern das Risiko erheblich. Auch sollten ausreichend Pausen möglich sein, in denen sich die Muskulatur der Beschäftigten erholen kann.
  2. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten im richtigen Arbeitsverhalten und im Umgang mit unterstützenden Hilfsmitteln.
  3. Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten regelmäßig an der arbeitsmedizinischen Vorsorge teilnehmen.

Erste Unterstützung bei der Analyse von Zwangshaltungen bietet beispielsweise der interaktive Bewertungsbogen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), der Ihnen nach sieben kurzen Fragen und Antworten Aufschluss darüber gibt, ob Sie auf dem richtigen Weg sind oder wo Handlungsbedarf besteht. Sie finden ihn unter gdabewegt.de, Stichwort "Produkt des Monats".