Public Manager
12.10.2015 | Abfallwirtschaft

VKU-Klarstellung zur Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung im Bereich der Hausmüllentsorgung angekündigt, in der der Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft geprüft werden soll. Dazu Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Wir begrüßen das, denn eine solche Überprüfung kann zu mehr Transparenz für alle Beteiligten führen. Kommunale Unternehmen arbeiten seit jeher transparent und kompetent im Interesse der Bürger. Bei der Debatte muss allerdings genau unterschieden werden: Abfallgebühren unterliegen als solche nicht der Überprüfung durch das Bundeskartellamt (BKartA) und werden nicht untersucht.“ Stattdessen plant die Behörde die wettbewerbliche Wirksamkeit der Ausschreibungen in diesem Bereich genauer zu betrachten.

Das BKartA ist zuständig für die Überwachung der Angebote von Entsorgungsleistungen, soweit Kommunen Dritte mit der Entsorgung oder Teilen davon beauftragen. Das Bundeskartellamt will mit der Sektoruntersuchung untersuchen, ob die privaten Anbieter bei diesen Ausschreibungen wettbewerblich agieren und die Angebotskonditionen der Ausschreibungen so gestaltet sind, dass sich Wettbewerb entfalten kann. Reiche: „Von einer `Überprüfung der Müllgebühren´ zu sprechen, ist in diesem Zusammenhang falsch. Zudem gleichzeitig die gesamte Organisation der Hausmüllentsorgung in Frage zu stellen, geht an der Sache vorbei.“

Das Bundeskartellamt hatte weiterhin angekündigt, zu untersuchen, warum die Müllgebühren unterschiedlich hoch sind. Hier muss aus Sicht des VKU differenziert werden. Grund für unterschiedliche Gebühren sind nicht nur Intervallrhythmen der Abholung oder die Behältergrößen. Differenzen ergeben sich auch durch unterschiedliche Leistungsangebote. In einigen Kommunen sind etwa Holservices für die Sperrmüllentsorgung durch die Gebühren abgedeckt, während diese Leistungen in anderen Kommunen kostenpflichtig sind. Eine weitere Rolle spielt die Einwohnerdichte. In weniger dicht besiedelten Gebieten müssen lange Wege zurückgelegt werden, was die Entsorgung erschwert. Reiche: „Es gibt eine Reihe von Faktoren, die die Zusammensetzung von Müllgebühren beeinflussen. Die Ausgestaltung der Ausschreibungen ist ein Faktor neben vielen anderen.“

Hintergrund zu kommunalen Abfallgebühren:

Die Kalkulation der Abfallgebühren erfolgt  auf der Grundlage von kommunalen Gebührensatzungen, die im Einklang mit den Landeskommunalabgabengesetzen erlassen wurden. Diese Gesetze enthalten klare Vorgaben darüber, welche Kosten angesetzt werden können und welche nicht. Sie können von jedem Bürger vor den Verwaltungsgerichten überprüft werden.