Public Manager
22.05.2015 | Arbeitsschutz, Personalwesen, Polizei und Rettungsdienste

Nichts anbrennen lassen

Jährlich ereignen sich in Deutschland etwa 200 brandbedingte Großschäden – von den vielen kleineren Bränden ganz zu schweigen. Im Durchschnitt entstehen statistisch bei Großbränden Kosten von vier bis fünf Millionen Euro. Nicht selten werden Menschen dabei verletzt oder verlieren im schlimmsten Fall ihr Leben. Was viele Firmen nicht wissen: Eine Richtlinie fordert von jedem gewerblich tätigen Unternehmen – gleich welcher Größe oder Branche – die Ausbildung von Brandschutzhelfern in ausreichender Zahl.

Vom Kioskbesitzer an der Ecke bis zum DAX-30-Unternehmen sind alle gewerblich tätigen Unternehmen dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl zu bestellen und ausbilden lassen. Ausreichend im Falle des Einmann-Kiosks ist der Betreiber in Personalunion und bei einem DAX-30-Unternehmen eine der Unternehmensgröße und der Gefährdung entsprechende Anzahl. Dazu verpflichtet die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1 u. DGUV Information 205-003), die den Brandschutz in Betrieben regelt.

Was heißt das konkret? "Kleine und mittlere Unternehmen müssen in der Regel fünf Prozent ihrer Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Das gilt unter Berücksichtigung des Schichtbetriebs und nicht nur für die Lagerhalle, sondern auch für die Büros in der Verwaltung. Liegt eine generell erhöhte Brandgefährdung vor, erhöht sich sogar die Anzahl der geforderten Helfer", erklärt Rainer Lill vom CompetenceCenter Handwerk/Industrie der DEKRA Akademie.

Dazu drei Beispiele:

Befinden sich regelmäßig fünf Mitarbeiter im Betrieb, benötigt die Firma einen Brandschutzhelfer. Bei einem 500-Personen-Unternehmen sind es in der Regel 25 Brandschutzhelfer. Und bei einem Kaufhaus mit 500 Beschäftigten und regelmäßig etwa 1.000 Kunden im Geschäft ergeben sich für zusammen 1.500 Menschen dem Rechenschlüssel zufolge 75 Brandschutzhelfer. Wer dagegen verstößt, kann mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro belegt werden. Als Experte in Sachen Sicherheit hat die DEKRA Akademie auf diese Vorgaben mit einem maßgeschneiderten Unterweisungsangebot für künftige Brandschutzhelfer/-innen reagiert. Mit diesen Qualifizierungen zum Brandschutzhelfer bzw. zur Brandschutzhelferin schützen Unternehmer Ihren Betrieb dauerhaft, sorgen für Rechtssicherheit und erfüllen alle betreffenden Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.
Die eintägige Ausbildung beinhaltet folgende Themen:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A bis C
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden sowie Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
  • Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)

Die DEKRA Akademie führt die Ausbildung flächendeckend bundesweit durch.

Fachansprechpartner:
Hubertus Möhrer
Tel.: 0202.27550-45
hubertus.moehrer@dekra.com