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11.01.2015 | Gesundheitswesen und Hygiene

Huml verbessert nächtliche Betreuung in Pflegeheimen

Die nächtliche Betreuung in bayerischen Pflegeeinrichtungen soll deutlich verbessert werden. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml heute (11.01.15) hingewiesen. Sie betonte: "Spätestens ab Mitte dieses Jahres muss sichergestellt sein, dass als Nachtwache mindestens eine Pflegekraft für 30 bis maximal 40 Bewohner anwesend ist."

Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium erlassen. Bislang hat sich in über der Hälfte der Pflegeeinrichtungen im Freistaat nur eine Pflegekraft um mehr als 40 Pflegebedürftige gekümmert. In zwei Einrichtungen war sogar nur eine Pflegekraft für mehr als 90 Bewohner in der Nacht verantwortlich.

Der Verwaltungsvorschrift zufolge können zudem auffällige Pflegeeinrichtungen in Bayern ab sofort häufiger als bisher kontrolliert werden. Die Ministerin erläuterte: "Das Prüf-Personal kann jetzt zielgenauer eingesetzt werden. Damit wird der Druck auf 'schwarze Schafe' unter den Einrichtungen erhöht."

Huml fügte hinzu: "Eine funktionierende Aufsicht über die Pflegeheime ist Bayern ein wichtiges Anliegen. Mit unserer neuen Regelung sorgen wir dafür, dass Einrichtungen mit Mängeln häufiger überprüft werden können als bisher."

Grundlage der Heimkontrollen durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA; früher: Heimaufsicht) ist das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG). Darin werden Sicherstellungsverpflichtungen an den Einrichtungsträger sowie die Leitung formuliert, die einzuhalten sind. Dazu hat das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium nun die ergänzende Verwaltungsvorschrift für die Pflegeeinrichtungen erlassen, der zufolge der Prüfturnus bei beanstandeten Heimen erhöht werden kann. Wenn bei einer Einrichtung jedoch bei den beiden letzten turnusgemäßen Überprüfungen der FQA keine Mängel bekannt geworden sind, braucht diese künftig nur alle zwei Jahre kontrolliert werden.