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08.01.2015 | Gebäudemanagement, Gebäudesanierung, Sanitär-Heizung-Klima

Energieeffizienz-Noten für die Heizung - EU-weites Label kommt 2015

Was bei Kühlschränken und Waschmaschinen schon länger gilt, hält dieses Jahr Einzug auch in Heizungskellern: Neue Heizungen müssen in der EU ab dem 26. September 2015 ein Energielabel tragen. Das Label gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage und ihre Komponenten sind. Die Bandbreite reicht von A++ bei sehr guter bis G bei mangelnder Effizienz. Wie hoch die Heizenergierechnung sein wird, können Verbraucher den Angaben jedoch nicht entnehmen.

"Eine Ermittlung der jährlichen Betriebskosten wie bei Elektrogeräten ist nicht möglich“, erklärt Petra Hegen vom Programm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg. „Der Energieverbrauch einer Heizung wird immer auch von der energetischen Qualität des jeweiligen Gebäudes und vom Preis des Energieträgers mitbestimmt.“

Darüber hinaus gilt bei der Neuregelung zu bedenken: Eine bessere Effizienzklasse kann unter Umständen sogar einen höheren finanziellen Aufwand verursachen als eine schlechtere Effizienzeinstufung „Nicht jede Heizung ist in jedem Gebäude sinnvoll zu betreiben“, so Hegen. Eine professionelle Beratung durch Fachhandwerker oder Energieberater sei deshalb unbedingt nötig. Neutrale Informationen zum EU-Label gibt es kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder online (siehe Link).

Ab Herbst 2015 finden Verbraucher an neuen Heizungen ein einheitliches Energieeffizienzlabel auf Primärenergiebasis vor. Die neun Klassen werden von grün bis rot auch farblich gekennzeichnet. Mindeststandard wird künftig die Brennwerttechnik sein, Niedertemperaturheizgeräte sind nicht mehr zulassungsfähig. Biomasse-Heizungen wie Holzhackschnitzel-Anlagen und andere Feststoffgeräte müssen künftig noch kein Etikett tragen. Sie sollen erst später folgen. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt.

Von Grün bis Rot: Heizungen müssen Farbe bekennen
Die Klassen A bis G decken Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab. In den Spitzenbereich A+ und A++ kommen KWK-Anlagen, Wärmepumpen und andere erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie oder Biogas. Ökoheizungen nutzen Umweltwärme und sind deshalb beim primärenergetischen Vergleich vorne dabei. „Ein Rückschluss auf die Wirtschaftlichkeit wie bei Haushaltsgeräten kann mit dem Label aber nicht gezogen werden“, sagt auch Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. „Denn die Etiketten berücksichtigen die Heiztechnik ohne die individuelle Einbausituation.“ Die wirkt sich mitunter dramatisch aus: So ist etwa eine Wärmepumpe trotz besserer Effizienznoten im ungedämmten Baubestand erheblich teurer bei den Betriebs- und Investitionskosten als ein Gas- oder Holzheizkessel.
Für Heizgerät und Speicher ist jeweils ein Effizienzlabel vorgesehen.

„Die Einstufung des Wärmeerzeugers kann durch Kombination mit einer Raumtemperaturregelung und einer thermischen Solaranlage verbessert werden“, erklärt Knapp. „Solaranlagen bekommen kein eigenes Etikett, da sie im Gegensatz zu konventionellen Heizungen keine Energieverluste, sondern nur Energiegewinne aufweisen.“
Übersteigt die Heizleistung des Wärmeerzeugers 70 Kilowatt, ist eine Kennzeichnung nicht nötig. Sanierte Ein- und Zweifamilienhäuser benötigen meist 10 bis 15 Kilowatt Wärmeleistung.

Brennwertgeräte künftig Mindesteffizienzstandard
Für manche Heizungsmodelle werden mit der Neuregelung schwere Zeiten anbrechen. „Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen, werden bald vom Markt verschwinden“, berichtet Petra Hegen von Zukunft Altbau. Sie erhalten aufgrund verschärfter Effizienzanforderungen im Rahmen des EU-Heizungslabels künftig keine CE-Zulassung mehr. Ein Vertrieb in Europa ist dann nicht mehr möglich. Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden künftig der Mindeststandard sein. Vor dem 26. September 2015 in Großmärkte oder ins Lager gebrachte Niedertemperaturgeräte dürfen aber noch verkauft werden. Eine Ausnahme gilt außerdem in bestimmten Mehrfamilienhäusern.