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03.09.2014 | Nutzfahrzeuge - Elektro-Mobilität, Stadtplanung, Verkehrsmanagement

Planungshilfe für Ladestationen von E-Autos und E-Bikes in oder an Gebäuden

Die individuelle Mobilität befindet sich im Wandel. Die Zahl elektrisch ladbarer Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebener oder elektrisch unterstützter Zweiräder steigt stetig. Damit stellt sich für Endverbraucher die Frage: Wo lädt man die Batterien von E-Bikes oder Autos wieder auf? Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 zeigt, was bei der langfristigen Planung von Ladestationen in öffentlichen und privaten Gebäuden zu beachten ist.

Die Richtlinie soll Planern, Architekten und Bauherrn dabei unterstützen, Ladeinfrastrukturen für E-Autos und E-Bikes in oder an Gebäuden zu integrieren. Die Ausführung und Ausstattung von und mit Ladeplätzen kann je nach Gebäudetyp oder Nutzung abweichen. Die Richtlinie gibt schwerpunktmäßig Empfehlungen für Wohngebäude, Verkaufs- und Arbeitsstätten sowie Parkhäuser und Tiefgaragen.

Die neue VDI 2166 Blatt 2 dient als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5, welche Empfehlungen zu Festlegungen der Zentralen für Elektrotechnik mit Anschlussleistungen größer 200 kW, der Zentralen für Sicherheitstechnik, Anlagen für Informations- und Kommunikationstechnik sowie für Gebäudeautomation gibt und erweitert die Anforderungen um die Elektromobilität.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 "Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden - Hinweise für die Elektromobilität" ist der Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie ist ab September als Entwurf zum Preis von EUR 67,- beim Beuth Verlag erhältlich. Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2015. Einsprüche sind möglich unter www.vdi.de/einspruchsportal. Weitere Informationen finden Sie unter: