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16.09.2014 | Moderner Staat, Software

DATEV-Software erhält Testat für Baden-Württemberg

Das Softwarepaket DATEVkommunal pro ist von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg erfolgreich auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) geprüft worden. Demnach gewährleistet es eine ordnungsgemäße und sichere Abwicklung der zentralen Finanzvorgänge in Kommunen. Mit dem vorliegenden Testat haben die Anwender der Software die Sicherheit, ein erwiesenermaßen gesetzeskonformes System einzusetzen und können dies über den öffentlich einsehbaren Prüfungsbericht auch jederzeit dokumentieren.

Gegenstand der Prüfung waren im Wesentlichen die zentralen Finanzvorgänge Kontierungseinrichtung, Auswertungen, Veränderbarkeit von Buchungen und Zahlungen, Tagesabschluss, Jahresabschluss, Vollstreckung sowie Anlagenbuchhaltung. Besonderen Wert legten die Prüfer dabei auf die Angemessenheit der Programmdokumentation, die Ordnungsmäßigkeit bei der Verarbeitung der Daten und die Schutzmechanismen des Verfahrens gegen Verlust und Manipulation der Daten. Die Anwendungen des DATEVkommunal-Pakets erfüllen alle entsprechenden Anforderungen. In § 114a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ist festgelegt, dass alle Programme, die im kommunalen Umfeld im Rechnungswesen beziehungsweise zur Feststellung und Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen und Ansprüchen eingesetzt werden, von der GPA zu prüfen sind.

Das aktuelle Testat über die Einhaltung der spezifischen Anforderungen in Baden-Württemberg ergänzt die bereits bestehende uneingeschränkte Softwarebescheinigung für die allgemeinen Anforderungen an Doppik-Anwendungen, die DATEVkommunal nach einer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH erhalten hat. Darüber hinaus erfüllen die Programme auch die speziell in Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen gemäß der von der Vereinigung der Leiterinnen und Leiter von Rechnungsprüfungsämtern in kreisangehörigen Gemeinden Nordrhein-Westfalens (VERPA) herausgegebenen Checkliste für die Prüfung von NKF-Programmen. Zusätzliche Prüfungen in Bezug auf spezifische Vorschriften in weiteren Bundesländern sind in Planung.