Public Manager
01.09.2014 | Gesundheitswesen und Hygiene, Wasser und Abwasser

Aufruf zur Stellungnahme: Risiken an Badestellen und Freizeitgewässern aus gewässerhygienischer Sicht

Das Baden in Gewässern, die nicht offiziell als Badestelle ausgewiesen sind, birgt Gesundheitsrisiken, da Flüsse oder Seen mit Krankheitserregern belastet sein können. Inoffizielle Badeplätze werden nicht auf hygienisch relevante Verschmutzungen untersucht. Hier werden auch keine Maßnahmen getroffen, um eine gute Wasserqualität zu gewährleisten. Um die Risiken einschätzen zu können, die von diesen, aber auch von offiziellen Badestellen ausgehen, hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) den Entwurf für ein Merkblatt vorgelegt, das Fachleuten der Gesundheitsverwaltung und der Wasserwirtschaft, aber auch aus Kommunen, Wassersportorganisationen und Freizeitverbänden Empfehlungen an die Hand gibt.

Zugleich will es die Bevölkerung für vorhandene Risiken sensibilisieren und an eigenverantwortliches Handeln appellieren. Hintergrund der Entstehung des Merkblatts ist die EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer, die die behördlichen Aufgaben zur Kontrolle der Gewässer wesentlich erweitert.

Im Merkblatt werden alle Formen von Freizeitgewässern betrachtet.

Es stellt Gesundheitsgefährdungen sowie Möglichkeiten zur Gewässerüberwachung und zur Reduktion von Belastungen ausführlich dar.

Die Abwasserreinigungsmaßnahmen der letzten Jahrzehnte haben die Gewässerdüngung zwar reduziert und die ökologische Gewässergüte deutlich verbessert. Sie führen aber nicht zwangsläufig auch zu einer Verbesserung der mikrobiologisch-hygienischen Gewässergüte. Die gängige ökologische Gewässerklassifizierung lässt keine Rückschlüsse auf die mikrobiologisch-hygienische Unbedenklichkeit eines Gewässers zu und erlaubt somit auch keine Aussagen zur möglichen Nutzbarkeit eines Gewässers für Bade- und Freizeitzwecke, denn zur Erfassung der ökologischen Gewässergüte werden keine mikrobiologisch-hygienischen Parameter berücksichtigt.

Mit Hilfe mikrobiologisch-hygienischer Untersuchungen können zeitweise oder langfristig auftretende Belastungen in Badegewässern erfasst werden. Zugleich bilden sie die Grundlage, um Maßnahmen zum Schutz der Badenden oder Sporttreibenden vor Infektionen zu ergreifen. Während das Vorkommen von natürlich im Gewässer lebenden Krankheitserregern nicht oder nur indirekt beeinflusst werden kann - zum Beispiel durch die Reduzierung von Nährstoffeinträgen oder eine Verringerung der Wassertemperatur -, sind das Auftreten und die Konzentration fäkaler Krankheitserreger in hohem Maße anthropogen bedingt. Sie können prinzipiell durch die Regulation von Abwassereinleitungen (Punktquellen) oder von Fäkaleinträgen aus der Landwirtschaft (diffuse Quellen) gesteuert werden. Allerdings existieren mit wenigen Ausnahmen (zum Beispiel Krankenhausabwässer) keine gesetzlichen Grenzwerte hinsichtlich der Einleitung von Fäkalbakterien, Viren oder Parasiten in die Oberflächengewässer.

Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Das Merkblatt DWA-M 624 wird bis zum 15. November 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel: 02242/872 210, Fax: 02242/872 184,
E-Mail: schrenk@dwa.de

Eine digitale Vorlage für Stellungnahmen befindet sich online (siehe Link) oder im DWA-Entwurfsportal.

Für die Dauer der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme steht der Entwurf kostenfrei oline als Leseversion zur Verfügung. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist) als Printversion oder digital erworben werden.