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14.10.2014 | Energie, Gebäudemanagement, Sicherheit

Neue Energieeinsparverordnung: Hoffnung auf stärkere Einhaltung der Inspektionspflicht

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Änderungen betreffen auch die zur EnEV gehörende energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennleistung über zwölf kW. Bisher kamen nur wenige Betreiber der vorgeschriebenen Inspektionspflicht nach – obwohl sich daraus auch enorme Energie-Einsparpotenziale ergeben können. Mit der EnEV-Novellierung beobachtet TÜV NORD allerdings ein steigendes Interesse seitens der Betreiber von Nichtwohngebäuden.

Eine Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik Dresden und Schiller Engineering (07/2013) stellte fest: Trotz gesetzlicher Pflicht nach Paragraf 12 der EnEV wurden bis zum Zeitpunkt der Studie weniger als drei Prozent der Klimaanlagen in Deutschland energetisch inspiziert. Die seit 1. Mai 2014 gültigen Änderungen der EnEV lassen einige Verantwortliche jedoch aufhorchen. „Wir merken, dass einige Betreiber mit der neuen EnEV langsam die Notwendigkeit und Dringlichkeit sowie den Nutzen der energetischen Inspektion erkennen“, erläutert Udo Bräuning, Projektleiter Energieeffizienz bei TÜV NORD. Doch das Potenzial ist längst nicht ausgeschöpft.

Prüfungsgrundlage wird mit neuer EnEV konkreter

Mit der neuen DIN SPEC 15240:2013-10, die den Titel „Lüftung von Gebäuden – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ trägt, wurde in der EnEV eine Norm umgesetzt, die TÜV NORD ausdrücklich begrüßt. Sie vereinheitlicht den notwendigen Prüfumfang und beschreibt die Vorgehensweise, nach der sich alle Inspekteure richten müssen. Zudem führte die EnEV-Änderung ein neues System ein, welches den Behörden erlaubt, stichprobenartig Energieausweise oder Inspektionsberichte für Klimaanlagen zu prüfen.

Kosten für energetische Inspektion amortisieren sich schnell

Bei der energetische Inspektion kommt es nicht allein auf die gesetzliche Pflichterfüllung an. Deren Durchführung vorausgesetzt, deckt sie nach Erkenntnissen von TÜV NORD Kostenersparnisse von bis zu 30 Prozent auf. Im öffentlichen Sektor und dort speziell in Kommunen gibt es nach Ansicht der Ingenieure besonders großes Einsparpotenzial. „Viele Betreiber können oft nicht die Effizienz ihrer Anlage einschätzen“, bestätigt Udo Bräuning, der selbst auch als Inspekteur tätig ist. Bei RLT-Anlagen wird zum Beispiel die meiste Energie für die Luftförderung benötigt. Zudem sollten Mieter oder Betreiber klimatisierter Räume die Sollwertvorgaben für die Raumtemperatur hinterfragen.

Bräuning ergänzt: „Die Inspektion ist in jedem Fall komplex, da viele einzelne Komponenten geprüft werden müssen. Nicht zuletzt auch aufgrund unserer fachlichen Kompetenz haben wir deshalb immer den Anspruch, nicht nur die Typenschilder der Anlage abzulesen, sondern als neutraler Dienstleister aktive Messungen durchzuführen.“ Somit wird unter anderem der Druckaufbau der Anlage, die Stromaufnahme und die geförderte Luftmenge des Ventilators ermittelt.

Schon allein mit der Umsetzung von Empfehlungen für Betriebsoptimierungen können enorme Energieeinsparungen erzielt werden. Bei zu inspizierenden Klimaanlagen, die älter als zehn Jahre sind, stellt TÜV NORD zum Beispiel in manchen Fällen fest, dass sich die Raumnutzung oder -belegung geändert hat. Demzufolge ist auch der Versorgungsauftrag nicht mehr derselbe, wie zum Zeitpunkt der Errichtung und die Nutzung der Anlage muss unter neuen Anforderungspunkten betrachtet werden.

„Noch zu viele Anlagen arbeiten aufgrund fehlender Wartung, Wartungsmängeln oder unsachgerechtem Betrieb nicht effizient genug. Als Energieeffizienz-Experten decken wir deshalb auch die Schwächen veralteter Technik auf“, erklärt Bräuning. TÜV NORD begleitet seine Kunden nach erfolgter Standortbestimmung auch bei allen notwendigen Umbaumaßnahmen. Die im Inspektionsbericht aufgeführten Maßnahmen sind ein erster Schritt für einen energieeffizienten Betrieb, der die Energiekosten unter Umständen erheblich reduziert. Die Ausgaben für die energetische Inspektion sind damit schnell beglichen – und die gesetzliche Pflicht wird obendrein auch erfüllt.