Public Manager
06.10.2014 | Software, Verwaltungsmodernisierung

Gewerbeverwaltung in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

Neben Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen sind gerade auch Kreise in Brandenburg in ihren Funktionen als Überwachungs- und Aufsichtsbehörde mit der Fallbearbeitung im Gewerbewesen betraut.

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Senftenberg, hat das Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft im März 2014 zu diesem Zweck mit der Lösung „GEVE 4 regional“ der EDV Ermtraud GmbH ausgestattet. Insgesamt nutzen 4 Mitarbeiter des Bereiches Gewerbe, sowie 3 aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung und Abfallwirtschaft das Verfahren gemeinsam.

Mitarbeiter der Gewerbefachaufsicht lesen die Gewerbemeldungen, die 11 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Ämter elektronisch bereitstellen, automatisiert per Sammelimport ein. Um- und Abmeldungen werden zugehörigen Bestandsmeldungen zugeordnet. Dadurch steht sowohl der Gewerbefachaufsicht als auch den nachgelagerten Bereichen innerhalb der Kreisverwaltung ein einheitlicher zentraler Datenbestand ohne Redundanz zur Verfügung.

Insgesamt profitieren in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 7 Mitarbeiter von GEVE 4 regional. Zwei übernehmen aktiv die Gewerbean-, Um- und Abmeldungen ins System. Sie setzen damit frei von Medienbrüchen den extern eröffneten digitalen Workflow intern fort. Je zwei Lesearbeitsplätze existieren zusätzlich im Bereich der Gewerbefachaufsicht und der Lebensmittelüberwachungsbehörde. Die Abfallwirtschaft greift lesend mit einem Sachbearbeiter zu.

Sie nutzen die freie Suchmöglichkeit über alle Einzelmerkmale der Gewerbemeldungen (Namen, Adressen, Kontaktdaten, Personen, Tätigkeitenschlüssel usw.). Für regelmäßig wiederkehrende Auswertungen stehen individuell speicherbare und reproduzierbare Selektionskriterien zur Verfügung, so dass per einfachem Mausklick z.B. nach lebensmittelrechtlich oder Schwarzarbeit relevanten Branchen wie Gastronomie oder Baugewerbe gefiltert wird. In anderen Bundesländern spielt zusätzlich die Auswertung nach Geldwäschegesetz-Relevanz eine Rolle.

Die Grundlage des reibungslosen Workflows liegt in der Verwendung des bundeseinheitlichen Standardformates DatML/RAW, wodurch GEVE 4 der neuen Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV), verbindlich ab 1.1.2015, entspricht. Für eine Übergangsphase werden noch Meldungen im auslaufenden Edifact-Standard angenommen.

Stellvertretend für den Fachbereich „Gewerbefachaufsicht“ konstatiert Frau Schertzberg: „Bei ca. 140 Meldungen im Monat, die wir von unseren Städten, Ämtern und Gemeinden übermittelt bekommen, beschleunigen sich Übernahme und Prüfungsprozesse spürbar.“

Für den pflegeleichten Einsatz auf Systemen der Verwaltung vor Ort zeichnet die kreiseigene EDV-Betreuung verantwortlich. Optional ist das Hosting beim Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) möglich, der am 24.11.2014 einen Infotag zum Thema Gewerbewesen für Städte, Gemeinden und Kreise veranstaltet.