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28.05.2014 | Gebäudemanagement, Sanitär-Heizung-Klima

Warstein war gestern - Wie lassen sich Legionellen-Risiken morgen minimieren?

VDI-Expertenforum im Bundesumweltministerium in Bonn

Der Legionellen-Ausbruch im August 2013 in Warstein war der bislang größte Vorfall der Krankheit in Deutschland. Das Problem: Es gibt bundesweit geschätzt mehr als eine Million von Verdunstungskühlanlagen, die das Risiko bergen, zur Quelle von Legionellen-Infektionen zu werden. Wie sich die Risiken solcher Infektionen minimieren lassen, war Thema des heutigen VDI-Expertenforums im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).

Der Bundesrat hat im Februar 2014 den Beschluss gefasst, dass es für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen immissionsschutzrechtlicher Regelungen bedarf. Denn: Verdunstungskühlanlagen wurden in der Vergangenheit mehrfach als Ursache von Legionellen-Ausbrüchen identifiziert, zuletzt 2013 in Warstein mit 160 Erkrankungs- und zwei Todesfällen.

"Der VDI begrüßt, dass der Bund nun auch rechtliche Regelungen für Verdunstungskühlanlagen anstrebt. Denn durch Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Überwachungen der mikrobiologischen Werte können Hygienemängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden", sagt Dipl.-Ing. Dipl.-Chem. Rainer Kryschi, stellv. Vorsitzender des VDI-Fachausschusses Sanitärtechnik.

Bei Ausbrüchen ist die Suche nach den Infektionsursachen von zentraler Bedeutung. Nur durch das schnelle Auffinden der Infektionsquelle und die sofortige Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen ist es möglich, weitere Erkrankungsfälle gezielt zu verhindern und so den Ausbruch zu stoppen.
"Aus umweltmedizinischer Sicht ist es daher dringend geboten, Anlagen, aus denen Legionellen freigesetzt werden könnten, zu erfassen", erklärt Prof. Dr. med. Thomas Eikmann vom Universitätsklinikum Gießen und Vorsitzender des Fachbereichs Umweltqualität der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN.
"Darüber hinaus ist aus präventivmedizinischer Sicht die Überwachung von Hygienemaßnahmen sowie baulicher und betrieblicher Veränderungen anzustreben."

Hier besteht aus Sicht des VDI dringender Handlungsbedarf, da ein Großteil von Anlagen mit Rückkühlsystemen bislang keiner Registrierung unterliegt, andererseits Legionellen-Freisetzungen mit Todesfolge von solchen Anlagen ausgehen können, wie der Warsteiner Ausbruch gezeigt hat.

"Seit 2011 enthält die Trinkwasserverordnung eine Anzeige- und Untersuchungspflicht für Großanlagen der Trinkwasser-Installation in Gebäuden", so Kryschi. "Der sichere Betrieb ist eine Betreiberpflicht. Im Rahmen der in Deutschland üblichen technischen Selbstverwaltung legt der VDI u.a. die Richtlinie VDI 2047-2 vor, die die grundlegenden Hygiene-Anforderungen bei Planung, Errichtung, Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme derartiger Anlagen festlegt. Fakt ist: Die Vermehrung der Mikroorganismen im Wasserkreislauf kann durch geeignete wirksame Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen technisch verhindert werden."

Betreiber potenziell gefährdeter Anlagen müssen mit ordnungs- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sich herausstellt, dass die Anlage nicht nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten wurde. Die Problematik ist das Thema einer Anzahl von VDI-Richtlinien zur Luftreinhaltung sowie der Gebäudetechnik, wie die Richtlinien der Reihe VDI 6022 (für raumlufttechnische Anlagen), die Richtlinie VDI/DVGW 6023 (Trinkwasser-Installationen), VDI 2047 Blatt 2 (Verdunstungskühlanlagen), VDI 3679 Blatt 1 (Nassabscheider) und VDI 4250 Blatt 2 (Bioaerosole).