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15.05.2014 | Abfallwirtschaft

DUALE SYSTEME - Einigung der Systembetreiber ist mit vielen Fragezeichen

Am 13. Mai haben sich die Dualen Systeme im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der Gemeinsamen Stelle auf die Mengenanteile für 2014 geeinigt. Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

"Die vorläufige Einigung ist zwar zu begrüßen, da die Anteilskürzung eines Systembetreibers für erhebliche Verunsicherung in der Entsorgungsbranche gesorgt hatte, doch solche Einigungen haben in der Vergangenheit häufig nur wenige Tage Bestand gehabt. Wir sind gespannt, ob es diesmal anders ist."

Mit der Einigung wird lediglich der geltenden Rechtslage nach der Verpackungsverordnung entsprochen. Danach gilt selbstverständlich allein die Ermittlung der Mengenanteile durch die Gemeinsame Stelle als verbindliche Abrechnungsgrundlage, wohingegen einzelne Systembetreiber keinesfalls berechtigt sind, ihre festgestellten Mengenanteile nachträglich individuell zu kürzen. Die Bestätigung des geltenden Rechts durch die gefundene "Einigung" der Systembetreiber wurde jedoch erforderlich, nachdem der Systembetreiber BellandVision seinen Mengenanteile eigenmächtig um 3,68 Prozent gegenüber den Entsorgern gekürzt hatte. Die Anteilskürzung, die nach Auffassung des VKU von vornherein unwirksam war, ist nun auch offiziell vom Tisch. Nach Ansicht des VKU ist der Umstand, dass offensichtlich noch keine Einigung über die Finanzierung der Verpackungsentsorgung gefunden werden konnte, weitaus gravierender.

Reck: "2014 droht den Systemen eine Finanzierungslücke von über 100 Millionen Euro. Das bleibt der zentrale Schwachpunkt der gestern gefundenen Einigung."

Kartellrechtlich bedenklich muss ferner die Festschreibung der Marktanteile des zweiten Quartals für das Gesamtjahr 2014 gewertet werden. "De facto wird hier eine Marktabsprache vorgenommen, der Wettbewerb unter den Dualen Systemen für 2014 außer Kraft gesetzt. Das vermeintlich erfolgreiche Wettbewerbsmodell der Verpackungsverordnung wird damit vollständig ad absurdum geführt. Wir sind gespannt auf die Reaktionen des Bundeskartellamtes auf diese Absprache."

Der VKU hält weiterhin daran fest, dass die Defizite und Konstruktionsfehler der Verpackungsverordnung nur durch einen grundlegenden Neuanfang im Rahmen eines Wertstoffgesetzes behoben werden können. "Dann müssen endlich auch die Ziele eines hochwertigen Recyclings und einer bürgerfreundlichen Erfassung in den Mittelpunkt gerückt werden", fordert Reck.