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17.07.2014 | Gebäudemanagement

Smart Meter Gateway-Einbaugrenze: Diskussion geht am Markt vorbei

EDNA fordert mehr Markt und weniger Regulierung bei intelligenten Messsystemen

Die derzeit laufende Diskussion über die Erhöhung der Einbaugrenze von Smart Meter Gateways auf 10.000 oder gar 20.000 kWh/a ist nach Ansicht des EDNA Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation e.V. kontraproduktiv. Denn die Digitalisierung der Zählerinfrastruktur, die seit 2012 eine grundsätzliche Vorgabe der Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie ist, komme in jedem Fall. Deswegen wäre es unsinnig, eine Vielzahl der digitalen Zähler regulatorisch von der elektronischen Kommunikation abzukoppeln.

„Wir brauchen keine Diskussion, ab wann Messsysteme kommunikationsfähig sein müssen. Wir brauchen die angekündigte Datenkommunikationsverordnung, vor allem aber auch das Interesse der Kunden“, fasst EDNA-Geschäftsführer Rüdiger Winkler die Argumente zusammen.

„Die Vorschläge der Bundesnetzagentur und aus dem Umfeld des BDEW werden durch die Ängste vieler mittelständischer Unternehmen getrieben. Die wollen – mangels zuverlässiger Informationen über eine angemessene Refinanzierung und ohne Glauben an die in verschiedenen E-Energy- und Pilotprojekten vermeintlich gemessenen Vorteile – die erforderlichen Investitionen verständlicherweise nicht tragen“, ergänzt das EDNA-Vorstandsmitglied Bernhard Mildebrath von der Schleupen AG.

Aus Sicht des EDNA Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation müsse der Kunde jetzt für die Digitalisierung des Messwesens gewonnen werden. Ein Weg dazu könnte sein, dem Lieferanten freizustellen, auf welchem Wege er den Kunden nun über seinen Verbrauch informieren will. Dazu kann er ihm ein „teures“ Display über die Zeit seines Liefervertrages leihen oder aber ihm einen günstigeren Zugang zu einer Internet-Plattform gewähren.

„Dies würde die Innovationskräfte des Marktes entfesseln und den Wettbewerb zwischen Intelligenz vor Ort und zentraler Intelligenz anstoßen. Und die Systematik käme als Beitrag zur Energiewende und zur Förderung des Innovationsstandortes Deutschland daher und nicht als ungeliebtes Pflichtprogramm“, beschreibt Rüdiger Winkler die Zielsetzung.

Wenn Kunde und Lieferant dies wünschten, müsste der Messstellenbetreiber diese Infrastruktur dem Lieferanten entgeltlich zur Verfügung stellen. Damit käme Fahrt in das System und die Innovationen würden sich beschleunigen, weil es um das Ringen um Kunden und Kundennutzen ginge. Der regulatorische Ansatz alleine wird dagegen im Klein/Klein stecken bleiben.