Public Manager
11.07.2014 | Unternehmensnachrichten, Verwaltungsmodernisierung

DATEV wächst im ersten Halbjahr kräftig weiter

Auch im ersten Halbjahr 2014 ist der IT-Dienstleister DATEV eG kräftig gewachsen. So konnte die Genossenschaft in den ersten sechs Monaten ihren Umsatz auf 423,7 Millionen (im Vorjahr 401,9 Millionen) Euro steigern. Dies entspricht einem Plus von 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (1. Januar - 30. Juni).

Der Umsatzanstieg im ersten Halbjahr resultiert aus einer regen Nachfrage in nahezu allen Produktgruppen. Besonders erfolgreich haben sich die Produkte im Rechnungswesen, in der Personalwirtschaft, bei Steuern sowie im IT-Sourcing entwickelt. Die Zahl der Mitarbeiter stieg weiter auf 6.713 und lag damit um 107 über dem Stand zum Jahresbeginn (6.606) bzw. stieg um 226 im Jahresvergleich (6.487). Die Zahl der Mitglieder der Genossenschaft stieg zum 30.6. weiter auf 40.286.

Auch im zweiten Halbjahr erwartet die DATEV eine starke Wachstumsdynamik: „Da die Umsatzentwicklung bei der DATEV nicht linear verläuft, können wir die Wachstumsrate der ersten Jahreshälfte nicht einfach fortschreiben. In der Größenordnung von 5 Prozent sollten es für das Gesamtjahr aber schon werden. Damit lägen wir wiederum deutlich über der für 2014 prognostizierten Steigerung des Marktvolumens im IT-Sektor von 2,9 Prozent “, so Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der DATEV, heute auf der Jahrespressekonferenz des Unternehmens in Nürnberg.

Geschäftsjahr 2013: 800 Millionen Euro-Marke übersprungen
Im Geschäftsjahr 2013 (1.1. - 31.12.) war der Softwareanbieter und IT-Dienstleister trotz schwächerer Marktentwicklung noch kräftiger gewachsen als im Vorjahr. Mit einem Umsatzplus von 5,7 Prozent (Vorjahr 3,9 Prozent) übertraf die DATEV erneut deutlich das Wachstum der IT-Branche (1,5 Prozent) sowie der deutschen Gesamtwirtschaft (0,4 Prozent) und übersprang mit einem Umsatzvolumen von 803 Millionen Euro (Vorjahr 760 Millionen Euro) erstmals die Marke von 800 Millionen Euro.

Herausforderungen der Zukunft: E-Government & Co.
DATEV stellt sich auch weiterhin den Herausforderungen, die sich durch die fortschreitende Digitalisierung und Entwicklungen im Bereich E-Government ergeben. Um effiziente Abläufe, insbesondere in mittelständischen Unternehmen und beim Datenaustausch mit Behörden, zu schaffen, sind integrierte Lösungen und medienbruchfreie Prozesse, auch bei Gesetzesänderungen, notwendig.

E-Bilanz: Status und zweite Stufe zum 1. Januar 2015
Anfang des Jahres ist die Übergangsfrist für die Einführung der E-Bilanz ausgelaufen. Im Rahmen der schrittweisen Einführung müssen Personengesellschaften mit der sogenannten Stufe 2 der E-Bilanz 2016 erstmals in strukturierter Form Kapitalkontenentwicklungen sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen für das Jahr 2015 übermitteln. Diese neue Anforderung wirkt sich bereits auf die Finanzbuchführung im kommenden Jahr aus. Die DATEV unterstützt ihre Mitglieder und deren Mandaten mit Informationen, Beratung und passenden technischen Lösungen.

20 Jahre Elektronische Datenübermittlung
Auf ein kleines Jubiläum verwies Kempf im Rahmen der Jahrespressekonferenz ebenfalls: Vor genau 20 Jahren wurde – zunächst nur in Bayern – die rechtliche Freigabe erteilt, Daten der Steuererklärung elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Nach diesem Startschuss für ein Pilotprojekt der DATEV wurde im Mai 1995 dieses Vorgehen für alle Finanzämter in Bayern freigegeben. Diese von DATEV entwickelte EDÜ (Elektronische Datenübermittlung) jährt sich 2014 zum 20. Mal. „Also ein kleiner Grund zur Freude“, so der Vorstandsvorsitzende. Seit der ersten elektronischen Übertragung der Steuererklärungsdaten ist viel passiert: Im Jahr 2013 wurden über das DATEV-Rechenzentrum über 21,4 Millionen Datensätze an die Finanzbehörden übermittelt.

Verschärfungen erwartet: GoBD kurz vor Veröffentlichung
Mit der Veröffentlichung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ist noch im Sommer zu rechnen. Diese würden dann mangels Übergangsregelung unmittelbar Geltung erlangen. Die DATEV hat sich mit praxisnahen Verbesserungsvorschlägen und konstruktiver Kritik in die Überarbeitung eingebracht. Trotz einiger weniger Zugeständnisse der Finanzverwaltung, wie z.B. dem Wegfall der Kontierung auf dem Beleg, dem Wegfall der Aufbewahrungspflicht von E-Mails, wenn diesen nur Transportfunktion im Sinne des klassischen Briefumschlags zukommt, sowie der Konkretisierung der Anforderungen an ein Ersetzendes Scannen mit anschließender Vernichtung der Papierbelege, ist Kempf mit dem voraussichtlich finalen Entwurf nicht zufrieden, rechnet aber nicht mehr mit einer Nachbesserung: „Wir gehen davon aus, dass es zu dem vorliegenden Entwurf keine wesentlichen Veränderungen mehr geben wird.“ Das Augenmerk der DATEV liege daher nun auf der Erarbeitung operativer Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Normen und in der Aufklärungsarbeit für ihre Mitglieder.

Bürokratieabbau durch Ersetzendes Scannen
Eine von DATEV im Oktober 2013 durchgeführte Simulationsstudie hatte wichtige Hinweise zur richterlichen Beweiswürdigung beim Ersetzenden Scannen erbracht. Vor allem hatte die Studie deutlich gemacht, dass etliche Dokumente – insbesondere auch des Rechnungswesens – grundsätzlich keine Vorteile bei der Beweisführung erzielen, nur weil diese als Papieroriginal vorliegen. Das Ersetzende Scannen kann so zum Türöffner für die Prozessoptimierungen in Kanzleien und Unternehmen werden. Die DATEV treibt das Thema zusammen mit Berufskammern, DIHK, ZdH, Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium intensiv voran, um kleinen und mittelständischen Unternehmen damit ein Instrument zum Bürokratieabbau zu erschließen.

„ZUGFeRD“ gibt elektronischer Rechnung Aufwind
Zur Unterstützung der Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung wirkt DATEV bei einem weiteren Projekt mit: Mit dem am 25. Juni vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) veröffentlichten „ZUGFeRD“-Format als einheitlichem Standard für elektronische Rechnungen bekommt die eRechnung neuen Aufwind. „Damit wird nicht nur der elektronische Rechnungsaustausch deutlich vereinfacht, sondern der kooperative Entwicklungsprozess könnte ein Vorbild für ähnliche Projekte in Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Unternehmen werden“, resümierte der DATEV-Chef.