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16.01.2014 | Wasser und Abwasser

Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung für alle umsetzen

Das Europäische Bürgerbegehren zum Menschenrecht Wasser wurde durch die EU-Kommission angenommen und die erforderlichen Unterschriften bestätigt. Das Europaparlament hat der Konzessionsrichtlinie zu Dienstleistungen zugestimmt und darin Wasser als öffentliches Gut von fundamentalem Wert für alle EU-Bürger definiert. Symposium von breitem Bündnis diskutiert was zur Umsetzung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung für alle notwendig ist.

Zwei Entwicklungen sind in dieser Woche fast so gleichzeitig abgeschlossen worden wie sie auch emotional parallel diskutiert wurden. Das Europäische Bürgerbegehren "right2water" und die EU-Richtlinie zu Konzessionen im Dienstleistungsbereich. Die Europäische Kommission hat nach Prüfung der von der Bürgerinitiative eingereichten Unterschriften durch die jeweiligen Mitgliedsstaaten offiziell bestätigt, dass mehr als 1,67 Millionen Unterschriften dafür gültig sind und damit das Bürgerbegehren angenommen ist. Nunmehr muss sich die EU-Kommission und das Europäische Parlament mit dem Begehren befassen, in dem ein Ende der Privatisierungs- und eine Liberalisierungsbestrebungen des Wasserbereichs gefordert wird.

Ursprünglich war in der EU-Konzessionsrichtlinie auch die Wasserversorgung erfasst, das ist von vielen Verbänden, den Kommunen und der Mehrzahl der Bürger in Deutschland als Liberalisierung bewertet worden. Denn mit den insbesondere für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Privatwirtschaft entwickelten Binnenmarktregeln sollten damit stärker auf den Bereich der Wasserwirtschaft übertragen werden und es wurde vermutet, dass das Privatisierungen befördern würde.

Nun ist der Wasserbereich aus der Konzessionsrichtlinie ausgenommen und in den Erwägungsgründen als öffentliches Gut von fundamentalem Wert anerkannt. Das ist zunächst ein wichtiger Schritt und die besonderen Belange der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand sind stärker anerkannt als in den ursprünglichen Vorschlägen der EU-Kommission. Das sollte auch als ein Signal in Richtung der Mitgliedstaaten verstanden werden, die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand zu sichern und zu stärken. Mit diesen Entwicklungen ist ein deutlich klarerer Rahmen für das von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in 2010 anerkannte allgemeine Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und Sanitärversorgung gegeben.

In Berlin beschäftigt sich ein Symposium am Freitag, 17. Januar mit den Fragen, was für die Umsetzung dieses Menschenrechts getan werden muss. Es wird Frau Elisabeth Kotthaus von der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland dazu sprechen, wie es mit erfolgreichem Bürgerbegehren weitergeht. Der Botschafter von Ecuador, S.E. Jorge Jurado wird zur Verankerung dieses Rechts in der Verfassung sprechen, da Ecuador dies als einer von wenigen Staaten geregelt hat. Weiterhin werden Prof. Dr. Petra Dobner (Martin-Luther-Universität Halle) und Prof. Dr. Silke Laskowski (Universität Kassel) die Umsetzung aus wissenschaftlicher und juristischer Sicht untersuchen. Wolfgang Bretschneider und Dr. Detlef Klein werden konzeptionelle und ordnungspolitische Gesichtspunkte betrachten.
In einem breiten Forum aus dem politischen Bereich mit Bundestagsabgeordneten, einer Europaabgeordneten, Bürgerinitiativen und einem Journalisten werden weitere praktische und politische Fragen diskutiert.
Von diesem Symposium erhofft sich das Bündnis "Menschenrecht Wasser umsetzen" Impulse dafür, dass dieses Menschenrecht ernst genommen wird und endlich konkrete Schritte unternommen werden.