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30.01.2014 | Abfallwirtschaft

Duale Systeme erlangen kein Eigentum an Verpackungsabfällen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Grundsatzentscheidung des Landgerichts Ravensburg, nach der duale Systeme nicht das Eigentum an Verpackungen erwerben, die von den Bürgern in die dafür vorgesehenen Behältnisse gegeben wurden. Dies hat das Gericht in einem Urteil vom 30.01.2014 festgestellt.

Das Urteil ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die klagende DSD GmbH dem Rechtsstreit den Charakter eines Musterprozesses beigemessen hatte.
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Vielerorts werden unsere Mitgliedsunternehmen mit Herausgabeansprüchen von DSD hinsichtlich des von den kommunalen Entsorgern eingesammelten Verpackungsabfalls konfrontiert. DSD verfolgt dabei offensichtlich das Ziel, die Vermarktung von Sekundärrohstoffen in das Oligopol der Systembetreiber zu überführen. Der VKU hat stets die Rechtsauffassung vertreten, dass den Systembetreibern nach der Verpackungsverordnung ein Eigentumsanspruch nicht zusteht. Wir freuen uns darüber, dass die Rechtsprechung unsere rechtliche Einschätzung teilt."

Ein Herausgabeanspruch von DSD bezogen auf die Papier-Verpackungen hätte bedeutet, dass die kommunalen Entsorgungsunternehmen an der Vermarktung des Altpapiers im Interesse der Gebührenzahler hätten gehindert werden können. Der vom Landgericht nun entschiedene Rechtsstreit macht darüber hinaus deutlich, dass die derzeitige Organisation der Verpackungsentsorgung zu diversen Auseinandersetzungen und Konflikten führt, die das eigentliche Ziel - die Stärkung des Recyclings und den Schutz der Umwelt - immer mehr in den Hintergrund drängen. Der VKU spricht sich daher für die Überwindung dieses von den Systembetreibern beherrschten Entsorgungsregimes und für eine kommunale Entsorgungsverantwortung aus.