Public Manager
04.02.2014 | Allgemeine Meldungen

Vorsätzliche Falschberatung einer Kommune bei Swap-Geschäften - Erste Abwicklungsanstalt (EAA) erneut zum Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 30.01.2014 (Az.: 3 O 470/12) verurteilte das Landgericht Paderborn die EAA vollumfänglich zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher Falschberatung bei sämtlichen mit der Stadt Höxter geschlossenen Swap-Verträgen.

Die ehemalige WestLB (als Rechtsvorgängerin der EAA) hatte die Swap-Verträge bewusst so strukturiert, dass diese zu Vertragsbeginn jeweils einen für die Stadt Höxter negativen Wert aufwiesen. Damit befand sich die Bank als Beraterin der Stadt Höxter in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt. Darüber hatte sie die Stadt Höxter nicht aufgeklärt.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist wegweisend, da es klar die Vorsätzlichkeit in den Vordergrund stellt und damit die Verjährungsargumentation der Bank entkräftet.