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28.02.2014 | Abfallwirtschaft

Chaotische Zustände bei Dualen Systemen - VKU fordert Kommunalisierung der Verpackungsverordnung

Mit der Kündigung der Clearingvereinbarung der dualen Systeme durch die Duales System Deutschland GmbH (DSD) am gestrigen Tag hat sich die Krise der dualen Verpackungsentsorgung dramatisch zugespitzt.

Aufgabe der Clearingvereinbarung in der Gemeinsamen Stelle der dualen Systeme ist es, die jeweiligen Lizenzmengenanteile der Systembetreiber zu ermitteln. Auf der Basis der so festgestellten Mengenanteile werden die operativ tätigen Entsorgungsunternehmen sowie die Kommunen für ihre Leistungen bezahlt.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Ohne das Mengenclearing im Rahmen der Gemeinsamen Stelle drohen chaotische Verhältnisse. Nun wird jeder der inzwischen zehn Systembetreiber seinen vermeintlichen Mengen- und damit Kostenanteil selbst gegenüber den Leistungserbringern bestimmen. Es ist klar, dass die Systembetreiber ihre Mengenanteile herunter rechnen werden, um Geld zu sparen. Entsorger und Kommunen können dann ihrem Geld hinterherlaufen."

Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zeigen sich nun die gravierenden Fehlkonstruktionen der Verpackungsverordnungen in aller Schärfe. Insbesondere wird deutlich, dass ein wettbewerbliches System ohne scharfe hoheitliche Steuerungsinstrumente nicht funktioniert. Die dualen Systeme erweisen sich als unfähig, verantwortungsvoll mit den ihnen übertragenen Entsorgungsaufgaben umzugehen.

Reck: "Für oberflächliche Reparaturmaßnahmen, wie sie aktuell in Gestalt der 7. Novelle (!) der Verpackungsverordnung diskutiert werden, ist die Zeit abgelaufen. Wir brauchen einen grundlegenden Systemwechsel, der die Verantwortung für sämtliche Haushaltsabfälle den Kommunen überträgt. Die Zockerei der Systembetreiber unterminiert den Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für Abfalltrennung und Recycling und gefährdet die verlässliche Entsorgung von gelben Säcken und Tonnen".

Der VKU rechnet damit, dass es nun auch kurzfristig zu Leistungseinschränkungen bei der Verpackungsentsorgung kommen kann, da die 100%ige Bezahlung nicht mehr gesichert ist.