Public Manager
30.04.2014 | Personalwesen, Verwaltungsorganisation

Neue Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung

Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Ab dem 01.05.2014 wird sich die Systematik des Schriftenwerks verändern.

Dies ist notwendig geworden, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen.

Kürzel wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-SI wird es deshalb in Zukunft nicht mehr geben. Durchgängig werden die Schriften in vier Kategorien eingeteilt werden: DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätze.

Parallel dazu wird auch das Nummerierungssystem der Schriften eine neue Ordnung bekommen. Jede Publikation des "Vorschriften und Regelwerks der DGUV" erhält eine eigene, in der Regel sechsstellige, Kennzahl, nur die Unfallverhütungsvorschriften werden ein bis zweistellige Ziffern haben. An der Kennzahl wird abzulesen sein, um welche Art von Schrift es sich handelt und welcher Fachbereich der DGUV sich um den Inhalt kümmert. Die Fachbereiche haben die wichtige Aufgabe, das Vorschriften- und Regelwerk auf dem aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Rechtsprechung zu halten.

Mit der Umstellung auf das neue System stellt die DGUV auf der Startseite ihrer Publikationsdatenbank eine Transferliste mit den alten und den neu vergebenen Nummern bereit. In der DGUV-Publikationsdatenbank wird es möglich sein, sowohl nach den alten als auch nach den neuen Nummern zu suchen: