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28.04.2014 | Arbeitsschutz, Gesundheitswesen und Hygiene, Personalwesen

Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Präventionsfilm zu Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Der Arbeitgeber ist für die Organisation des Arbeitsschutzes in seinem Betrieb verantwortlich. So steht es im Arbeitsschutzgesetz. Aber was heißt das genau? Ein neuer Kurzfilm der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt Antwort.

Ein junger Vater denkt an sein Kind, eine Frau plant ihren Abend und eine Sekretärin ist fast schon im Urlaub. Häufig denken wir an alles, nur nicht an die Sicherheit. Dass das gerade im Betrieb chaotische Konsequenzen nach sich ziehen kann, zeigt der Film "An alles gedacht?".
Nach einem unterhaltsamen Einstieg geht es in die betriebliche Realität. Dort spielen wichtige Aspekte der Organisation des Arbeitsschutzes eine Rolle, wie zum Beispiel die Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung, Abstimmung mit Fremdfirmen und Lieferanten und die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Die beiden Teile des Films können sowohl zusammen, als auch einzeln eingesetzt werden.

"Der neue Film stellt eine Verbindung her zwischen dem Verhalten der Menschen im Alltag und in der Arbeitswelt", sagt Gregor Doepke, Leiter Kommunikation der DGUV. "Wir haben bei den Bildern auf Leichtigkeit gesetzt. Dennoch wird ganz klar, die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Unternehmen liegt beim Arbeitgeber. Der Film macht diese Verantwortung in all ihren Facetten deutlich und gibt auch Hinweise auf Handlungshilfen."

Hintergrund ist die zentrale Bedeutung des Themas für die betriebliche Prävention und für die Arbeitgeber. Unterstützung erhalten Arbeitgeber in Präventionsfragen von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Der Film wurde in Kooperation mit der MedienKontor Movie GmbH realisiert. Weitere Informationen zum Thema Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes finden Sie online unter: