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10.04.2014 | Energie

Energiepolitik über das EU-Beihilferecht der richtige Weg?

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet die EU-Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien, die die Europäische Kommission heute vorgelegt hat, differenziert.

"Gerade bei der Förderung der erneuerbaren Energien, die einen deutlichen Schwerpunkt der vorliegenden Leitlinien darstellen, brauchen wir klare wettbewerbliche Rahmensetzungen. Nur so kann der gewonnenen Bedeutung der erneuerbaren Energien an der gesamten Energieerzeugung Rechnung getragen werden", so der VKU-Hauptgeschäftsführer Hans- Joachim Reck.

"Ob aber das Beihilferecht der richtige Weg ist, um die Energiepolitik zu gestalten, mag bezweifelt werden. Denn dies unterliegt nicht dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, sondern der ausschließlichen Zuständigkeit der EU-Kommission."

Der VKU begrüßt, dass die EU-Kommission im Grundsatz das Ziel der Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt postuliert. Die ab 2017 geforderte Einführung des Ausschreibungsmodells ist ein wichtiger Schritt, um die erneuerbaren Energien in den Energiemarkt zu integrieren. Positiv bewertet der VKU, dass mit dem Vorschlag der EU-Kommission die Rahmenbedingungen für technologiespezifische Ausschreibungen geschaffen werden. Diese erhalten die Technologievielfalt und tragen dem unterschiedlichen Entwicklungsniveau der Erzeugungstechnologien Rechnung. Hierauf hatte der VKU in seiner Stellungnahme gedrungen.

Bei den technologiespezifischen Ausschreibungen sollten aus Sicht des VKU jedoch die vorgesehenen Ausnahmen für bestimmte Technologien oder Größenklassen so eng wie möglich gehalten werden. In einem Strommarkt, der - jedenfalls in der Zielsetzung - ganz wesentlich auf Anteile erneuerbarer Energien setzt, müssen diese voll in die System- und Marktverantwortung einbezogen sein. Die vorgesehene Möglichkeit von Ausnahmen für Anlagen mit einer Kapazität von weniger als einem Megawatt (MW) torpediert aus Sicht des VKU die Marktintegration erneuerbaren Energien.

"Angesichts der dezentralen und extrem kleinteiligen Strukturen gerade der erneuerbaren Energien würde damit der überwiegende Teil der Erzeugungsanlagen aus der oben skizzierten Systemverantwortung genommen", so Reck. "Es ist daher richtig, dass die EU-Kommission gegenüber den Vorfassungen von einem strengen technologieneutralen Ansatz abgekommen ist. Damit ist die Hoheit der Mitgliedsstaaten über ihren Erzeugungsmix wieder hergestellt."

Der VKU begrüßt, dass sich die Beihilfeleitlinien in einem abschließenden Kapitel auch Fragen zur Kapazitätssicherung widmen. Es sollte jedoch ergänzend die Möglichkeit gesonderter Kapazitätsmärkte aufgenommen werden. Der vom VKU in diesem Zusammenhang vorgeschlagene dezentrale Leistungsmarkt steht mit den europäischen Binnenmarktregeln im Einklang. Dabei handelt es sich um ein marktliches Konzept, sodass Wettbewerbsbeschränkungen nicht zu befürchten sind.