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11.09.2013 | Abfallwirtschaft

VKU fordert strengere europäische Recyclingvorgaben

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat am 10.09.13 seine Stellungnahme zur "Konsultation über die europäischen Abfallziele" bei der Europäischen Kommission eingereicht. Darin empfiehlt der Verband, die in der europäischen Abfallgesetzgebung festgeschriebenen Recyclingzielvorgaben auszuweiten.

"Für uns ist es von großer Bedeutung, die europäische Abfallpolitik hin zu einer gemeinsamen europäischen Recyclinggesellschaft weiterzuentwickeln. Besonders wichtig ist dabei, die Ressourcen effizient zu nutzen", so Hans- Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer.
"Die Siedlungsabfallentsorgung ist als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse anzusehen. Somit haben die Mitgliedstaaten das Recht, sie als hoheitliche Aufgabe den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zuzuweisen. Dies umfasst auch das Management der Wertstoffe."

Wenn man die in der Abfallgesetzgebung festgeschriebenen Zielvorgaben ausweitet, zum Beispiel um Recyclingziele für Bio- und Grünabfälle sowie Alttextilien, würde der Einstieg in nachgelagerte Wertschöpfungsstufen sowie die Erzeugung von Recyclingrohstoffen und erneuerbaren Energien auch aus diesen Wertstoffen ermöglicht. So könnte der Beitrag zu einem nachhaltigen und ressourceneffizienten Europa wesentlich gesteigert werden.

Die Nutzung von Bio- und Grünabfällen hätte einen besonders großen Effekt des Klima- und Ressourcenschutzes.
Als eine sehr wirksame Maßnahme empfiehlt der VKU der EU-Kommission, ein vollständiges Deponierungsverbot für biologisch abbaubare Abfälle sowie für stofflich oder energetisch hochwertig verwertbare Abfälle einzuführen. Dieses Deponieverbot sollte in der gesamten EU gelten, damit Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Abfällen wirksam gefördert werden. Hierbei kann es aber angemessene Übergangsphasen geben, in denen einzelne Länder eigene Verwertungs- und Recyclingkapazitäten errichten und parallel entsprechende Kapazitäten in anderen Ländern nutzen können.

Der VKU hält es auch grundsätzlich für sinnvoll, Abfallvermeidungsziele zu formulieren, wobei diese Ziele nicht von vornherein mengenmäßig festgelegte Reduktionsziele beinhalten. Letztere können für bestimmte Abfallströme jedoch sinnvoll sein. Mit Blick auf Regelungen der Erweiterten Produktverantwortung fordert der VKU, dass das europäische Recht den Mitgliedsstaaten ermöglicht, derartige Regelungen einzuführen, sie aber über die bereits vorhandenen Vorschriften (zum Beispiel zu Elektro- und Elektronikaltgeräten) hinaus nicht dazu verpflichten sollte. Die Langzeiterfahrungen mit der deutschen Verpackungsverordnung zeigen, dass die erhofften Effekte in Richtung ressourcenschonender und recyclingfreundlicher Produktgestaltung nicht eintreten oder nur vorübergehender Natur sind. Reck: "In jedem Fall darf durch solche Systeme die umfassende Entsorgungsverantwortung der Kommunen für Haushaltsabfälle nicht in Frage gestellt werden."