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29.01.2013 | Allgemeine Meldungen, Beschaffungspraxis, Gebäudemanagement

Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier erstellt Gutachten über gesetzliche Adjudikation!

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Staatsrechtler Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier wird auf Veranlassung einer eigens hierfür gegründeten Fördergemeinschaft unter Federführung des Deutschen Baugerichtstages ein rechtswissenschaftliches Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlich angeordneten Adjudikation erstellen.

Hintergrund ist eine seit Jahren besonders für die Baubranche kontrovers geführte Diskussion, ob die aus dem englischen Rechtsraum als "adjudication" bekannte Form einer zeitnahen außergerichtlicher Streitbeilegung durch hochspezialisierte Fachleute auch hierzulande als gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren eingeführt werden soll. Dann müssten streitende Vertragsparteien ein solches Adjudikationsverfahren durchlaufen, bevor sie staatliche Gerichte anrufen dürften.

Gegen eine solche "Auslagerung" staatlicher Rechtssprechungshoheit bestehen verfassungsrechtliche Vorbehalte. So hat insbesondere das BMJ im Rahmen der Tätigkeit einer dort installierten Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht zu erkennen gegeben, wegen dieser verfassungsrechtlichen Bedenken keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen auf den Weg bringen zu wollen. Viele Juristen und Baufachleute sehen das anders. Sie verweisen im Übrigen auf die englische Erfolgsgeschichte und - gerade mit Blick auf die derzeit im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Großbauprojekte - auf ein enormes Kosteneinsparungspotential durch rasche, kompetente Entscheidungen eines Adjudikators.

Der Deutsche Baugerichtstag beschäftigt sich in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen seit langem mit dem Thema Adjudikation. Er hat dem Gesetzgeber die gesetzliche Einführung eines Adjudikationsverfahrens empfohlen. Die Sache hakt nun an der heftig umstrittenen Frage, ob eine gesetzliche Adjudikation verfassungsgemäß ausgestaltet werden kann. Eine aus Befürwortern und Skeptikern bestehende, durch den Deutschen Baugerichtstag repräsentierte "Fördergemeinschaft Adjudikationsgutachten" möchte diese Frage von einem unabhängigen Verfassungsrechtler ergebnisoffen prüfen und verlässlich beantworten lassen. Sie hat mit Prof. Dr. Papier einen hochrangigen Verfassungsrechtsexperten für die Erstattung eines entsprechenden Rechtsgutachtens gewinnen können. Das Gutachten soll noch im ersten Halbjahr 2013 vorliegen.

(Quelle: DBGT)