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23.05.2012 | Moderner Staat

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen - ein wichtiges Signal für spürbaren Bürokratieabbau!

Heute hat das Bundeskabinett beschlossen, die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und weitere Belege nach Handels- und Steuerrecht zu verkürzen. Ab 2013 soll die derzeitige Frist von zehn Jahren auf acht, ab 2015 dann auf sieben Jahre verkürzt werden.

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig, meint hierzu: "Die heutige Entscheidung der Bundesregierung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Hierdurch leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für spürbaren Bürokratieabbau. Ab 2015 werden die Unternehmen um rund 2,5 Mrd. Euro entlastet. Betroffen hiervon sind alle Unternehmensgrößen, gerade auch kleine und mittlere Unternehmen. Das Ziel bleibt aber eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre, so wie es die Bundesregierung im Dezember letzten Jahres beschlossen hatte."

Die Bundesregierung hatte 2011 in einem Projekt den Aufwand ermittelt, der Unternehmen durch die derzeitige Rechtslage entsteht. Lagerung sowie Aussortieren und Vernichten der Dokumente kosten die Wirtschaft nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes jährlich rund 24 Mrd. Euro. Durch die schrittweise Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf sieben Jahre kann somit ein Teil dieses Aufwandes reduziert werden.

Zum Nationalen Normenkontrollrat:
Der Nationale Normenkontrollrat ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. Seine Aufgabe ist es, die Bundesregierung sowohl beim Abbau bestehender als auch beim Vermeiden neuer Bürokratiekosten zu unterstützen.

www.normenkontrollrat.bund.de