Public Manager
01.06.2012 | Abfallwirtschaft

Heute (1. Juni 2012) tritt das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass das Gesetz Rosinenpicken von Wertstoffen aus Haushaltsabfällen auch in Zukunft erschwert.

Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Wäre die Wertstofferfassung liberalisiert worden, wären Gebührenerhöhungen in einigen Kommunen die Folge gewesen. Es ist gut, dass die Politik das verhindert hat. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft."

Das neue Gesetz sieht ab 2015 die getrennte Erfassung von Glas-, Metall-, Papier-, Kunststoff- und Bioabfällen vor, um das Recycling zu stärken. Eine möglichst sortenreine Erfassung der Abfälle ist die wichtigste Voraussetzung für hohe Recyclingquoten. Dazu Reck: "Die Kommunen arbeiten unter Hochdruck daran, die Sammlung der Abfälle im Sinne des Ressourcenschutzes zu verbessern. Wir begrüßen die Ausweitung der verpflichtenden Getrenntsammlung ausdrücklich. Die Kommunen haben in der Vergangenheit und werden in Zukunft die Getrennthaltungssysteme ausbauen."
Das könne in Form einer Wertstofftonne passieren oder auch in anderen Systemen, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst sind.

Das Gesetz sieht zudem ab 2020 eine gesetzlich vorgeschriebene Recyclingquote von 65 Prozent vor. Derzeit werden in Deutschland etwa 64 Prozent der Haushaltsabfälle recycelt.
"Bei der Vorgabe der Recyclingquote hätte man ein wenig mutiger sein können. Viele Kommunen übertreffen diese Quote heute schon", so Reck.

Der VKU und die kommunalen Spitzenverbände haben sich dafür eingesetzt, dass grundsätzliche alle Abfälle aus Haushalten überlassungspflichtig an die Kommunen bleiben.
Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen müssen bis zum 31. August 2012 bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. So soll überprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder öffentliche Interessen entgegen stehen.

Die Bedenken, das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sei nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren, hält der Verband nach wie vor für unbegründet. Die Bundesregierung hat in ihrer Protokollerklärung zum erzielten Vermittlungsergebnis die Europarechtskonformität ausdrücklich bestätigt. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist nicht nur im Grundgesetz, sondern mit dem Vertrag von Lissabon auch im Europarecht festgeschrieben. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - dazu gehört die Hausmüllentsorgung - können die Kommunen demnach so erledigen, wie es im Interesse der Bürger und der Gemeinden am besten ist.