Public Manager
18.12.2012 | Allgemeine Meldungen, Ausschreibungen

Wahlfreiheit der Kommunen darf keine leere Worthülse bleiben

Fast genau ein Jahr nach der Vorlage der Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der beiden geltenden europäischen Vergaberichtlinien hat heute der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über die vorgelegten Änderungsanträge zur Novelle der Allgemeinen Vergaberichtlinie abgestimmt.

Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Die Entscheidungsfreiheit der Kommunen, eine Leistung selber erbringen zu dürfen oder aber an Dritte zu vergeben, muss in der vergaberechtlichen Praxis auch tatsächlich ausgeübt werden können."

Zwar hat das Europäische Parlament die Wahlfreiheit der Kommunen gleich zu Anfang des Berichts ausdrücklich anerkannt, doch "das könnten nur leere Worthülsen bleiben, wenn die nachfolgenden Artikel zur Interkommunalen Kooperation und zur Inhouse-Vergabe mit so vielen Auflagen belegt werden, so dass eine wirkliche Wahlmöglichkeit nicht mehr gegeben ist", so Reck.

"Falls sich die Vorgaben des Binnenmarktausschusses durchsetzen, werden die Kommunen quasi in die Ausschreibung getrieben", bewertet Reck die heutige Abstimmung.
In den weiteren Verhandlungen mit dem Ministerrat und dem EU-Parlament wird sich der VKU weiter dafür einsetzen, dass die Vorgaben des Vertrags von Lissabon, der die kommunale Selbstverwaltung und den weiten Ermessungsspielraum der Kommunen bei ihrer Dienstleistungserbringung ausdrücklich anerkennt, endlich mit Leben gefüllt wird.