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18.04.2012 | Moderner Staat

Bundesregierung zieht Bilanz beim Bürokratieabbau - Normenkontrollrat: "Der Marathonlauf geht weiter!"

Die Bundesregierung hat heute (18.4.12) ihre Bilanz zum Bürokratieabbau vorgelegt. Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats, Dr. Johannes Ludewig, sagt dazu: "Der Erfolg der Bundesregierung beim Bürokratieabbau ist durchaus vorzeigbar. Immerhin sind von dem anvisierten 25%-Bürokratieabbau 22% bereits Realität."

Der Normenkontrollrat geht davon aus, dass auch die noch fehlenden 1,5 Mrd. Euro bis zum Jahresende erreicht werden. Mit dem "Arbeitsprogramm bessere Rechtsetzung", das die Bundesregierung Ende März beschlossen hat, geht der "Marathonlauf" Bürokratieabbau allerdings weiter", und zwar mit wachsenden Herausforderungen.
Es geht nicht länger nur um die Bürokratiekosten, sondern bei jedem Gesetzesvorhaben kommen nun alle sich daraus ergebenden Kosten, die sogenannten Erfüllungskosten, auf den Prüfstand.
"Hier steht der Bundesregierung in den kommenden Monaten noch wichtige Aufgaben bevor," so Ludewig.
" Es muss ein Weg gefunden werden, um die Belastungen durch neue Gesetze auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Dies ist alles andere als einfach, denn schließlich verfolgt ja jedes Gesetz auch ein spezielles Ziel, und die notwendigen Standards bei der Lebensmittelsicherheit, dem Umwelt- und Naturschutz etc. haben schließlich ihren Preis."

Die Bundesregierung will deshalb eine systematische Ex post-Evaluierung einführen, also 3 bis 5 Jahre nach In-Kraft-Treten soll bei allen wichtigen gesetzlichen Regelungen untersucht werden, ob die bei der Verabschiedung eines Gesetzes geschätzten Erfüllungskosten tatsächlich auch so eingetreten sind.

Dazu der NKR-Vorsitzende: " Das ist gut, aber nicht gut genug. Das Evaluierungskonzept der Bundesregierung greift bisher zu kurz, wenn nur die Kosten eines Gesetzes in den Blick genommen werden. Was besagen die Erfüllungskosten, wenn die Ziele des jeweiligen Gesetzes, auf deren Grundlage die Erfüllungskosten ja berechnet wurden, sich in der Realität als fehlerhaft und korrekturbedürftig erwiesen haben?
Es liegt auf der Hand, dass bei den geplanten Ex post-Evaluierungen zugleich auch Sinn und Zweck einer Regelung kritisch geprüft werden. Dazu befindet sich der Normenkontrollrat im Gespräch mit der Bundesregierung. Wenn das gelingt - und dies wird sich innerhalb der nächsten 6 Monate herausstellen -, dann wäre dies ein echter Durchbruch für eine nachhaltige Verbesserung der Qualität deutscher Gesetzgebung."

Zum Nationalen Normenkontrollrat:
Der Nationale Normenkontrollrat ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. Er hat zu dem Bericht der Bundesregierung ausführlich Stellung genommen. Die vollständige Stellungnahme ist abrufbar unter
www.normenkontrollrat.bund.de