Public Manager
18.10.2011 | Arbeitsschutz, Verkehrsmanagement, Weiterbildung

Warnung vor der Kostenfalle beim kommunalen Güterkraftverkehr

Die Kommunen kommen ihren Weiterbildungsverpflichtungen nach dem neuen EU-Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz bislang nicht nach. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Dekra-Akademie.

Auch werde dafür bislang kein Budget zurückgelegt. Hier herrsche die Meinung vor, dass das neue Gesetz nur für Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs gelte und die Kommunen nicht betroffen seien. In Zeiten knapper Kasse sicherlich ein Dilemma. Dabei wird die Akademie der Stuttgarter Sachverständigenorganisation auch vom Bundesverkehrsministerium unterstützt, das bereits vor Jahresfrist darauf verwiesen hat, dass es für Kommunen keine pauschalen Ausnahmen von der gesetzlichen Weiterbildungspflicht geben könne, denn sie hätten Vorbildcharakter.

Busfahrer müssen laut neuer Verordnung ab 2013 und Lkw-Fahrer ab 2014 erstmalig 35 Stunden Weiterbildung nachweisen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis verlängern wollen.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechnet ab 2012 mit einem Schulungsstau. Aber nur wer rechtzeitig schule, könne hohe Bußgelder vermeiden.